Vollbremsung im Bezirksamt Mitte: Die große Zeremonie zur Umbenennung der Mohrenstraße am kommenden Sonnabend ist erst einmal vom Tisch. Ein Eilantrag einer Bürgerinitiative hat das Verwaltungsgericht Berlin überzeugt – und die geplante Aktion damit gestoppt.
Am Donnerstagabend teilte das Gericht mit, dass die aufgeschobene Wirkung einer offenen Klage gegen die Entscheidung des Bezirksamts Mitte wieder hergestellt sei. Heißt im Klartext: Die Mohrenstraße darf vorerst nicht in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Der komplette Beschluss liegt der Berliner Zeitung vor.
Die Richter folgten im Kern der Argumentation der Initiative. Besonders kritisch sah das Gericht die Entscheidung des Bezirksamts, die Umbenennung ohne Rücksicht auf laufende Klagen sofort durchzuziehen. Diese Anordnung, die im Amtsblatt vom 18. Juli 2025 veröffentlicht wurde, ist damit vorerst außer Kraft.
Mohrenstraße ist schwer umkämpft
Die Antragsteller hatten gefordert, das Bezirksamt solle den Termin am Sonnabend um 14 Uhr aussetzen, solange das Gericht über ihre Klage nicht entschieden hat – und genau das ist nun eingetreten.
Zwar sei die sofortige Vollziehbarkeit formal korrekt, räumten die Richter ein. Doch das Interesse der Kläger, die Umbenennung zunächst zu stoppen, wiege schwerer als das Vollzugsinteresse des Bezirksamts.
Schließlich gebe es keine akute Dringlichkeit, die Umbenennung noch vor Abschluss des Verfahrens durchzuziehen. Interessant: Das Bezirksamt hatte erst am 20. August seine Begründung nachgeschoben.
In dem Gerichtsbeschluss heißt es, das Amt habe auf den 23. August als Internationalen Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung verwiesen. Außerdem sei der August in vielen afrikanischen Ländern als Unabhängigkeitsmonat von besonderer Bedeutung. Ob und wann die Straße tatsächlich einen neuen Namen trägt, ist nach dieser Entscheidung völlig offen. (MT, KM)