Es gibt weiter Zoff um die Frage, ob man Profi-Fußballvereine an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen sollte. Obwohl ein neues Gerichtsurteil das bejaht, lehnte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) die Praxis für Berlin ab. Union und Hertha sollen geschont werden. Und das, obwohl Berlin mit 67 Milliarden Euro verschuldet ist und Milliarden einsparen muss. Da wäre jeder Cent willkommen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält Sprangers Entscheidung für einen Fehler.
Beim Streit um die Kostenbeteiligung für große Polizeieinsätze bei manchen Fußballspielen hat die Berliner Gewerkschaft der Polizei Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger jetzt deutlich widersprochen.
Spranger lehnt eine finanzielle Beteiligung der Fußballvereine ab, und das obwohl das Bundesverfassungsgericht das durch eine aktuelle Entscheidung möglich macht. Die GdP betonte hingegen: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das für Berlin kategorisch abgelehnt wird.“
Berlin solle sich dieses Werkzeug offenhalten und „nicht von vornherein ausschließen, Berliner Vereine zur Kasse zu bitten, wenn Hochrisikospiele zusätzlichen personellen Polizeiaufwand verlangen“, teilte der GdP-Landesvorsitzende Stephan Weh mit.
Auch Berlins Finanzsenator Stefan Evers kritisiert Spranger
Und weiter: Es wäre „fahrlässig“, die Fußballvereine generell aus der Verantwortung zu nehmen. Wenn allerdings die Vereine in sicherheitsrelevante Projekte und Schutzmaßnahmen investieren würden, müsse man nicht zwangsläufig Kosten erheben.

Widerspruch gegen die Position der Vereine und der Innensenatorin kam auch aus der SPD, in der eine finanzielle Beteiligung der Vereine zur Stärkung der Bundespolizei und der Landespolizeien gefordert wurde. Auch Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) unterstützte Sprangers Position nicht.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war im Streit um eine Beteiligung an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg. Der Fußball-Zweitligist Hertha BSC nahm das Urteil „mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis“. ■