StVO für Fortgeschrittene

Hätten Sie es gewusst? Diese 16 Verkehrs-Bußgelder sind zum Staunen

Die Straßenverkehrsordnung hat so manche Überraschung parat, sogar das Gassi fahren mit dem Hund ist geregelt.

Author - Wolfgang Heise
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Wenn die Polizeikelle winkt, kann es zu echten Überraschungen im Straßenverkehr kommen.
Wenn die Polizeikelle winkt, kann es zu echten Überraschungen im Straßenverkehr kommen.Hermann/Imago

Der Berliner Straßenverkehr ist auch nur ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Ignoranz, Egoismus, Respektlosigkeit oder schlichtweg Unwissen einiger Verkehrsteilnehmer – egal, ob mit dem Kraftfahrzeug, Fahrrad oder zu Fuß – machen den Mitmenschen die Straße zur Hölle. Zu schnelles Autofahren, Radfahren auf Fußwegen, bei Rot über die Ampel laufen sind die Klassiker im Bußgeldkatalog. Das ist Straßenverkehrsordnung für Anfänger. Hier ist die StVO für Fortgeschrittene mit Strafzahlungen, die Sie ins Staunen und Schmunzeln bringen.

Parken mit offenem Fenster: 15 Euro

Wer im Halteverbot parkt, zahlt dafür bis zu 55 Euro. Doch Sie können ihr Auto korrekt eingeparkt haben und trotzdem zu Kasse gebeten werden – wenn Sie die Fenster geöffnet lassen. Wer glaubt, dass es doch das eigene Risiko sei, irrt gewaltig. Die öffentliche Sicherheit wird laut Gesetzgeber bei offenen Fenstern gefährdet, weil es quasi eine Einladung für Langfinger ist. 15 Euro kostet es, im schlimmsten Fall darf die Polizei ihr Auto auch zur Sicherheitsverwahrung abschleppen lassen. Dann wird es richtig teuer.

Sinnloses Hin- und Herfahren: 10 Euro

Einmal Angeben mit dem flotten Flitzer, weil das Leben sonst so erbärmlich ist. Einfach mal die Straße mit PS-Protzerei immer wieder rauf und runterfahren. Das sogenannte Posing gehört maximal auf den Jahrmarkt beim Autoscooter, aber nicht auf die Straße. Wer erwischt wird, zahlt 10 Euro. Lässt man auch noch den Motor aufheulen, gibt es wegen Lärmbelästigung noch mal 10 Euro drauf.

Gassi fahren mit dem Hund: 5 Euro

Für Tierfreunde gibt es den Paragraphen 28, Absatz 1 in der StVO: „Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen.“ Es kostet 5 Euro. Gassi fahren im Auto mit dem Hund an der Leine ist eine ziemlich abstruse Vorstellung. Doch auch die sogenannten Elektro-Mini-Roller gehören zur Gattung Kfz. Auch hier zahlt man mit Hund an der Leine. Für Fahrradfahrer ist es wiederum erlaubt.

Mit Kostüm fahren: 35 Euro

Schnell mal zu einer Motto-Party mit Kostüm am Steuer?  Kann man machen, doch die Verkleidung darf Sie nicht beim Fahrzeugführen einschränken. Sonst kann es bis zu 35 Euro Bußgeld kosten. So wird zum Beispiel die Kasse eines Seeräubers mit Handhaken am Lenkrad gekentert.

Blinken bei Einfahrt in Kreisverkehr: 10 Euro

Der Kreisverkehr hat seine eigenen Regeln. Ein typischer Fehler vieler Autofahrer: Beim Einfahren in den Kreisverkehr rechts blinken. Das ist nicht nur ein Missverständnis, sondern ein Verstoß gegen die StVO, weil andere Verkehrteilnehmer mit Rätselraten irritiert werden: Verlässt das Auto gleich bei der nächsten Ausfahrt den Kreisverkehr oder bleibt er weiter im Kreis. Das Ganze kostet: 10 Euro. Erst im Kreisverkehr muss man blinken, wenn man ihn verlassen will. Wer es nicht tut, zahlt auch 10 Euro.

Parken im Kreisverkehr: 55 Euro

Die Parkplatznot ist groß in Berlin. Doch was überhaupt nicht geht, ist das Parken in einem Kreisverkehr. Das kann ziemlich teuer werden. Die Grundbasis sind 25 Euro wegen Falschparkens, doch automatisch kommen noch 30 Euro dazu wegen Verkehrsbehinderung. Und wer diese Dummheit begeht, kann ziemlich sicher sein, dass sein Auto von der Polizei umgesetzt wird. Kostet also rund 300 Euro.

Leerer Tank auf Autobahn: 70 Euro

Mit leerem Tank auf der Autobahn stehen bleiben, ist nicht nur ein persönliches Ärgernis. Es ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit und kostet 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Es gilt nicht als Panne. Ein Reservekanister im Kofferraum kann die Strafe auf 30 Euro absenken, wenn man zügig auftankt.

Schlechtes Parken: 10 Euro

Es gibt sie – immer wieder! Am Straßenrand ist Platz für zwei Autos, aber einige stellen ihr Fahrzeug mittig ab, sodass kein zweiter Pkw mehr Platz findet. Das ist nicht nur höchst unsozial, sondern wird auch bestraft, wenn man erwischt wird: 10 Euro.

Innenbeleuchtung beim Fahren: 35 Euro

Manche mögen es hell im Auto und schalten die Hauptinnenbeleuchtung an. Das Problem: Sie behindern nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Wird die Sicht eingeschränkt, liegt eine Verkehrsgefährdung vor.  Der Gesetzgeber sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 35 Euro vor.

Nette Lichthupe: 5 Euro

Die Lichthupe und das große Missverständnis. Hier kommt die Erleuchtung: Nein, auch eine nette Lichthupe ist nicht erlaubt: Grüßen eines Freundes, der gerade entgegenkommt, oder einfach nur einem wartenden Linksabbieger in der Kreuzung mit dem kurzen Lichtsignal anzeigen, dass er losfahren kann, weil die Ampel für einen selbst schon Rot leuchtet, kostet 5 Euro.

Rechts auf der Landstraße laufen: 5 Euro

Die Straßenverkehrsordnung hat auch für Fußgänger Überraschungen parat. Bei einem Ausflug nach Brandenburg sollte jeder Wanderer aufpassen. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auf der Landstraße links gelaufen werden, wenn kein Fußweg vorhanden ist. Das ist nicht nur eine Empfehlung wegen der eigenen Sicherheit, weil man so besser den entgegenkommenden Verkehr sieht. Es ist Pflicht: Wer rechts läuft, riskiert eine Strafe von 5 Euro.

Gleichschritt auf Brücken: 10 Euro

Ein Gruppenspaziergang kann entspannend sein, doch auch hierfür gibt es eine kuriose Regel. Festgehalten in Paragraph 27 der StVO: Das Marschieren im Gleichschritt auf Brücken ist verboten und kostet 10 Euro. Wegen der sogenannten Eigenresonanztheorie kann eine Brücke durch rhythmisches Laufen mehrerer Personen zum Einsturz gebracht werden.

Über Gelände klettern: 5 Euro

Lässig mal eben über das Gelände bei der Straßenbahn-Haltestelle hüpfen, ist zwar sportlich, kostet aber auch Geld, wenn man ertappt wird. Es sind 5 Euro fällig. Das gilt übrigens für sämtliche bauliche Absperrungen an Straßen und Bürgersteigen.

Kind über 7 Jahre als Sozius auf dem Fahrrad: 5 Euro

Wie lange dürfen Eltern ihre Kinder auf einem zusätzlichen Fahrradsitz mitnehmen? Der Sozius darf nicht älter als sieben Jahre alt sein, sonst müssen 5 Euro für die Drahteselfahrt geblecht werden. Das gilt übrigens auch für Fahrradanhänger und Lastenfahrräder.

Mit Fahrrad auf Autobahn: 10 Euro

Es ist ein absolutes lebensgefährliches No-Go, aber die Strafe bei Verstoß ist ein Witz. Wer mit dem Fahrrad auf der Autobahn fährt, zahlt nur 10 Euro. Dieses gilt nur, wenn nichts passiert. Erst wenn es zum Unfall kommt, wird es teuer wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Dieser Leichtsinn kann verheerend bis tödlich nicht nur für den Radfahrer, sondern auch für Autofahrer werden.

Füße von Fahrradpedalen nehmen: 5 Euro

Freihändig mit dem Fahrradfahren kostet 5 Euro. Das ist allgemein bekannt. Was nur wenige wissen: Die Regel gilt auch für die Füße. Sie müssen während der Fahrt auf den Pedalen sein. Nur bei schwieriger Straßenlage darf man mit den Beinen ausbalancieren und die Füße vom Pedal nehmen.