Für die anderen Passagiere war es kein angenehmer Flug. Weil ein Passagier ausrastete, musste die Crew der Ryanair-Maschine FR 5175 schon vor der Landung auf dem Flughafen in Memmingen (Bayern) die Polizei am Boden alarmieren. Passiert ist das am Donnerstag.
Ryanair FR 5175 war sowieso schon zu spät dran. Die Maschine war in Banja Luka (Bosnien-Herzegowina) erst um 17.55 Uhr, mit 75-minütiger Verspätung, gestartet. Und auch an Bord lief nicht alles rund, der Pilot muss per Funk die Polizei alarmieren und Verstärkung anfordern.
Aggressiver Passagier schnallt sich nicht an
„Anlass war ein aggressiver Passagier, der sich während des Fluges ungebührlich verhalten und die Anweisungen der Crew missachtet hatte“, teilt die Grenzpolizeiinspektion Memmingen mit. So habe der 33-Jährige unter anderem die Anschnallzeichen während des Fluges ignoriert, sei währenddessen sogar aufgestanden und habe verbotswidrig einen Notsitz belegt.
Immerhin hatte sich der renitente Passagier nach der Landung um 18.58 Uhr wieder beruhigt: Gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten, die den 33-Jährigen vom Flieger führten, zeigte er sich kooperativ und verhielt sich friedlich.
Die Folgen der Ausraster in der Luft dürften dem Mann aber teuer zustehen kommen. Der 33-Jährige muss sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz verantworten. Außerdem kann er davon ausgehen, bis auf Weiteres als Passagier von der betroffenen Airline abgelehnt zu werden, teilt die Polizei mit.
Erst geklaut, dann vorm Ticketschalter eingeschlafen
Am Freitagabend kam es gleich zum nächsten Zwischenfall am Flughafen in Memmingen. Diesmal wollte ein betrunkener Passagier vor dem Ticketschalter ein Schläfchen machen. Das fanden die Mitarbeiter gar nicht nicht so gut und riefen ausgeschlafen die Polizei.
Pech für den müden Trinker: Die Beamten kontrollierten seine Sachen – und fanden in seiner Tasche neben dem Alkohol eine offenbar aus dem Duty-Free-Shop gestohlenen Parfüm-Tester. Die Polizei leitete ein Verfahren ein, nachdem er mehrere Hundert Euro als Sicherheit hinterlegen musste, durfte der Mann wieder gehen.