Die neue Grundsteuer, über die gerade viele Berliner Eigenheim- und Grundstücksbesitzer richtig toben: Sie wird auch bald viele Mieter in der Hauptstadt wütend machen. Denn so manche werden die drastischen Erhöhungen am Ende zahlen müssen, die ihre Vermieter derzeit per Bescheid aufgebrummt bekommen.
Seit 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Je nach Ortslage fällt sie in der Hauptstadt unterschiedlich aus. Vor allem im Ostteil steigen die Beträge. Besitzer von Wochenendgrundstücken, Eigenheimen oder Eigentumswohnungen müssen auf einmal das Doppelte, Dreifache, manchmal sogar das 10- oder 20-Fache wie bisher zahlen. Dabei hatte die Finanzverwaltung angekündigt, dass der sogenannte Hebesatz ab 2025 in Berlin deutlich gesenkt wird – von 810 auf 470 Prozent.
In der Aufregung darüber fiel vollkommen aus dem Blickfeld, dass nicht alle Immobilienbesitzer in Berlin die hohe Grundsteuerlast tragen müssen. Vor allem diejenigen nicht, die ihre Wohnungen vermieten. Dazu gehören Einzelpersonen, Eigentümergesellschaften, aber auch die privaten und landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Sie alle können die Grundsteuer zu 100 Prozent auf die Mieter umlegen. Denn sie gehört zu den umlagefähigen Neben- beziehungsweise Betriebskosten. So steht es im Paragraf 557 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und im Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung.
Nun, in so manchen Fällen werden Berliner Mieter Glück haben, dass sie weniger Betriebskosten zahlen werden, weil sich die Grundsteuer für Immobilienbesitzer in manchen Gegenden der Stadt fast halbiert hat. Aber dort, wo die Beträge drastisch um ein Vielfaches ansteigen, werden am Ende die Mieter bei den Betriebskostenabrechnungen tiefer ins Portemonnaie greifen müssen.
„Wir reden schon über mehrere hundert Euro, die das ausmachen kann. Das sind erst mal die Kosten für das gesamte Haus. Und je nach Umlageschlüssel müssen die auf den einzelnen Mieter, die einzelne Mieterin heruntergebrochen werden", sagt Berlins Mietervereinschefin Wibke Werner dem RBB. Wie viel jeder Miete am Ende wirklich bezahlen muss, erfahren sie aus der Betriebskostenabrechnung 2025, die in einem Jahr von den Vermietern zugestellt werden.
WBM: Viele Mieter müssen mit einer Umlage einer höheren Grundsteuer rechnen
Derzeit kann man nur grob abschätzen, wer in Berlin aufgrund der neuen Grundsteuer mehr oder weniger Betriebskosten und damit mehr oder weniger Miete zahlen wird. Denn noch liegen nicht alle Grundsteuerbescheide vor (oder sind rechtskräftig), wie eine RBB-Umfrage bei den sechs landeseigenen Wohnungsgesellschaften ergab, die über 360.000 Wohnungen in Berlin haben.

Aber die Umfrage ergab schon ein Bild, in welchen Teilen der Stadt die Zahlungen höher beziehungsweise niedriger ausfallen werden. So erklärte die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), dass sie Grundstücke in attraktiven Innenstadtlagen besitzen. Das bedeutet eine mögliche höhere Grundsteuer. Die meisten Mieter müssten daher mit einer höheren Betriebskostenabrechnung rechnen.
Von der Gewobag heißt es, dass sie bei der Grundsteuer bestandsübergreifend eine leichte Kostensenkung erwarte. Aber es gibt schon Unterschiede. Eine deutliche Kostensenkung dürften etwa eher die Mieter in den Gewobag-Quartieren in Reinickendorf treffen. Für Gewobag-Mieter etwa in Prenzlauer Berg könnten die Kosten teurer werden.
Grudsteuer-Wut in Berlin: Ist es gerecht, dass Mieter sie zahlen?
Andere Wohnungsbaugesellschaften wie die landeseigene Degewo haben Einspruch gegen Grundsteuerbescheide eingelegt, berichtet der RBB. Denn in die Höhe der Grundsteuer würden Mieteinnahmen einkalkuliert, die teils nicht erzielt werden. Also Unternehmen, die noch Wohnungen mit Preisen vermieten, die unter dem Markt liegen. Von den Finanzämtern sollen aber diese Immobilien bei der Grundsteuerfestlegung im Wert höher angesetzt worden sein, als sie tatsächlich einbringen würden, heißt es.
Für den Berliner Mieterverein ist es ein Unding, dass die Grundsteuer von den Vermietern zu 100 Prozent auf die Mieter umgelegt werden kann. Seit Langem fordert daher der Verein schon lange vom Bund, dass dieser die gesetzlichen Regelungen ändert und die Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten bei Mietverhältnissen gänzlich streicht.
Warum sollten auch Mieter für die Grundsteuer blechen, die ihre Vermieter vom Staat aufgebrummt bekommen? Schließlich sei diese „eine rein persönliche Steuerschuld“ der Wohnungseigentümer, „die auf dem unvergänglichen Wert des Grundstücks und nicht auf dessen Nutzung beruht, und müsste deshalb von den Eigentümern selbst getragen werden“, so der Mieterverein.