In Berlin gelandet

Flüchtlingsflug zum BER: Wie geht es weiter mit den 155 Afghanen?

Die Afghanen werden in Deutschland verteilt, bekommen Unterkünfte und Sozialleistungen. Heikel ist die Frage des Familiennachzugs.

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Eine Boeing 737 MAX 8 der Fluggesellschaft Smartwings.com ist aus Islamabad über Dubai kommend auf dem Flughafen BER gelandet.
Eine Boeing 737 MAX 8 der Fluggesellschaft Smartwings.com ist aus Islamabad über Dubai kommend auf dem Flughafen BER gelandet.Sören Stache/dpa

Wie geht es weiter mit den afghanischen Flüchtlingen? Am Dienstagmorgen landeten 155, darunter auch fünf Ortskräfte, in einem tschechischen Billigflieger auf dem Berliner Flughafen BER. In der Maschine saßen nach KURIER-Informationen auch viele Frauen und Minderjährige, dazu Menschenrechtsaktivisten. Gerade für die Ortskräfte, die einst der Bundeswehr halfen und die in Afghanistan mit dem Tod bedroht sind, ist das Prozedere technisch geregelt. Mit ihnen wird auf deutschem Boden so verfahren.

Nach ihrer Ankunft in Deutschland werden die Afghanen, laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), normalerweise direkt am Flughafen in Empfang genommen. Nach der Registrierung geht es dann für die Ortskräfte in eine Erstaufnahmeeinrichtung, bevor sie schließlich in die Gemeinde weiterreisen, die ihnen zugewiesen wurde. Welche das ist, weiß im Voraus niemand.

Wenn sie in der Gemeinde ankommen, wird den Flüchtlingen eine Unterkunft bereitgestellt. Das kann zunächst eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete sein. Hier erhalten sie dann auch alle wichtigen Informationen zum weiteren Verfahren.

Falls die Flüchtlinge Sozialleistungen beziehen, dürfen sie sich in der Regel nur innerhalb des Bundeslands aufhalten, dem sie zugewiesen wurden. Die Ausnahme: Finden sie eine Arbeit und brauchen keine Sozialleistungen mehr, steht es ihnen frei, in ein anderes Bundesland umzuziehen.

Afghanische Ortskräfte dürfen hier arbeiten

Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Papiere der Afghanen. Sollten sie keine Identitätspapiere aus ihrem Heimatland besitzen, kann es nötig sein, dass sie sich an die Botschaft ihres Herkunftsstaates in Deutschland wenden müssen, um die nötigen Dokumente zu erhalten. Falls das nicht nötig ist, wird ihnen ein deutsches Passersatzpapier ausgestellt. Denn ohne gültige Identitätsdokumente ist es den Afghanen nicht erlaubt, außerhalb Deutschlands zu reisen.

Demonstration in Berlin für afghanische Ortskräfte.
Demonstration in Berlin für afghanische Ortskräfte.ipon/imago

Die Frage, ob sie das überhaupt tun würden, erübrigt sich, denn kaum ein anderes europäisches Land verteilt Sozialleistungen an Geflüchtete so großzügig wie Deutschland. Außerdem haben die afghanischen Ortskräfte eine besondere Beziehung zu Deutschland und sprechen oftmals auch gut Deutsch. Sie dürfen deshalb mit einer Aufenthaltserlaubnis auch „uneingeschränkt arbeiten“, so das BAMF.

Zur Familienzusammenführung teilt das BAMF mit: „Dieser ist grundsätzlich nur für einen Ehegatten und die eigenen, minderjährigen Kinder möglich. Für andere Familienangehörige besteht diese gesetzliche Möglichkeit in der Regel nicht.“ Voraussetzungen sind auch ein „ausreichendes eigenes finanzielles Einkommen“ sowie „ausreichend vorhandener Wohnraum in Deutschland“. In den ersten Jahren nach der Ankunft in Deutschland dürfte die Erfüllung dieser Kriterien nur schwer zu erreichen sein.

Für alle anderen Flüchtlinge aus dem tschechischen Billigflieger gilt: Visaverfahren und eine Sicherheitsüberprüfung durch das BAMF werden nur dann durchgeführt, wenn zweifelsfrei eine Verfolgung vorliegt.

Übrigens, die Flüchtlingsflüge nach Berlin gehen wohl weiter. Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms haben rund 3000 Personen eine vorläufige Zusage erhalten, die immer noch auf ihren Flug nach Deutschland warten.■