Die Akte Abdul Ballout

Offene Fragen zum CSD-Anschlag: Der 2. Verdächtige ist trotz Ausreisepflicht wieder frei!

Trotz Abdul Ballouts Tod laufen die Ermittlungen weiter. Welche Rolle spielte die Familie? Gab es Helfer? Die wichtigsten offenen Fragen.

Author - Mariella Mandurino
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Am Rande des Christopher Street Day in Berlin war dieses Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren. Dabei wurde eine Frau getötet.
Am Rande des Christopher Street Day in Berlin war dieses Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren. Dabei wurde eine Frau getötet.Sebastian Gollnow/dpa

Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul Ballout ist tot. Weniger als 24 Stunden nach dem Anschlag im Berliner Tiergarten wurde der 21-Jährige in einer Kleingartenanlage in Spandau von der Polizei aufgespürt. Als er die Einsatzkräfte mit einer Stichwaffe angriffen haben soll, schossen die Beamten. Doch mit seinem Tod ist der Fall längst nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Die Ermittlungen laufen weiter und viele zentrale Fragen sind noch immer offen.

Zweiter Verdächtiger freigelassen: Dabei ist er vollziehbar ausreisepflichtig

Seit Samstagabend beschäftigt der Anschlag ganz Deutschland. Der mutmaßliche Täter Abdul Ballout raste mit einem Pkw in eine Menschenmenge. 29 Menschen wurden verletzt, eine 65-jährige polnische Frau kam ums Leben. Zwar wurde Ballout am Sonntag von der Polizei gestellt und später bei dem Einsatz erschossen, doch eine der wichtigsten Fragen ist bis heute ungeklärt: Handelte Abdul Ballout wirklich allein?

Der mutmaßliche Tatverdächtige des CSD-Anschlags Abdul Ballout wurde am Sonntagabend erschossen.
Der mutmaßliche Tatverdächtige des CSD-Anschlags Abdul Ballout wurde am Sonntagabend erschossen.Polizei

Noch immer wird geprüft, ob es weitere Beteiligte gab. Am Tatabend wurde der Iraner Taymaz S. (28) festgenommen. Er stand im Verdacht, sich während der Tat im Fahrzeug befunden zu haben. Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurde der Mann inzwischen jedoch wieder freigelassen. Nach bisherigen Erkenntnissen konnten keine DNA-Spuren von ihm im Tatfahrzeug nachgewiesen werden. Das Absurde: Taymaz S. soll seit 2024 vollziehbar ausreisepflichtig sein. Es bedeutet, dass die Person Deutschland verlassen muss und die Behörden eine Abschiebung durchführen dürfen.

In seinen Akten sollen mehrere Verurteilungen stehen. Darunter: Gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, Bandendiebstahl und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte. Es ist also unerklärlich, warum der Iraner wieder freigelassen wurde und nicht in in Abschiebehaft kam.

Was wusste die Familie wirklich?

Offen ist auch, welche Rolle die Familie spielte. Wussten die Angehörigen wirklich kaum etwas über die scheinbar so fortgeschrittene Radikalisierung des 21-Jährigen? Bislang hat sich nur Abdul Ballouts Vater Tawfik im Gespräch mit dem Spiegel geäußert. Darin beteuert er, dass die Familie „nicht extrem religiös“ sei. Er sagt: „Wir sind Schiiten. Wir unterstützen den Islamischen Staat (IS) nicht.“ Sein Sohn hingegen soll die Sunniten „geliebt“ haben. Schiiten und Sunniten sind die beiden größten Glaubensrichtungen des Islam. Der IS vertritt eine extremistische sunnitische Ideologie und bekämpft Schiiten.

Das würde aber auch bedeuten, dass der mutmaßliche Täter mit seinen Feinden – also seiner Familie – unter einem Dach gelebt hat. Ob das mit dem Glauben so vereinbar ist, ist unklar. Tawfik Ballout schildert, dass sich Abduls Verhalten verändert haben soll. So habe er sich beispielsweise mit seinem Vater darüber gestritten, dass er sich einen langen Bart wachsen lassen wolle. „Ich habe ihm nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen“, so sein Vater. Der Grund: Er habe es für ein Anzeichen von Extremismus gehalten.

In einer Gartenkolonie in Spandau wurde Abdul Ballout von der Polizei am Sonntagabend gefasst.
In einer Gartenkolonie in Spandau wurde Abdul Ballout von der Polizei am Sonntagabend gefasst.Volodymyr Sindieiev/Imago

An der Familie kann ebenfalls nicht vorbeigegangen sein, dass ihr Sohn im Mai 2025 in den Libanon reiste, um von dort weiter nach Syrien zu der Terrormiliz zu gelangen. Der Versuch scheiterte. Ein Militärgericht im Libanon verurteilte Abdul Ballout wegen „Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu einer dreimonatigen Haftstrafe. Spätestens hier, hätten bei den Eltern des mutmaßlichen Täters alle Alarmglocken läuten müssen.

Abdul Ballout hätte eigentlich in Haft sitzen müssen

Ein weiterer Hinweis für die Eltern: Am 12. Mai musste sich Abdul Ballout vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Das Jugendschöffengericht verurteilte den 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Zu den Vorwürfen gehörte unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Dass das Jugendstrafrecht angewendet wurde, deutet darauf hin, dass das Gericht von einer sogenannten Reifeverzögerung ausging. Trotz der Verurteilung kam Abdul Ballout zunächst nicht ins Gefängnis.

Zahlreiche Menschen haben am Sonntag vor dem Brandenburger Tor Blumen, Kerzen, Regenbogenfahnen niedergelegt und trauern um die Opfer des CSD-Anschlags.
Zahlreiche Menschen haben am Sonntag vor dem Brandenburger Tor Blumen, Kerzen, Regenbogenfahnen niedergelegt und trauern um die Opfer des CSD-Anschlags.Wolfgang Maria Weber/Imago

Doch warum nicht? Wäre das geschehen, hätte es am Samstag nicht zu dem Anschlag kommen müssen. Die Richter verschoben die Entscheidung über eine mögliche Bewährung um sechs Monate. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl aufgehoben. Das Gericht begründete dies damit, dass die Untersuchungshaft in erster Linie der Sicherung des Strafverfahrens diene und keine Strafe vorwegnehmen solle.

Endgültig abgeschlossen war das Verfahren allerdings nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, weil sie die verhängte Strafe für zu niedrig hielt. Kurz vor dem Anschlag geriet Abdul Ballout erneut ins Visier der Ermittler. Anfang des Monats durchsuchten Ermittler seine Berliner Wohnung. Hintergrund war ein Verdacht auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft stießen die Beamten dabei jedoch lediglich auf eine Spielzeugwaffe. Auch hier hätten die Eltern bereits eingreifen können.

Mutmaßlicher Tatverdächtiger hat sich in den vergangenen Jahren radikalisiert

Aber wie hat sich Abdul Ballout radikalisiert und gab es für den Anschlag einen konkreten Auftrag oder handelte er aus eigenem Entschluss? Nach Angaben der Ermittler soll sich Abdul Ballout in den vergangenen Jahren radikalisiert haben, wie genau, ist aber noch unklar. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erklärte, der 21-Jährige habe im vergangenen Jahr mehrfach versucht, sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.

Auch ungeklärt: Warum wählte Abdul Ballout ausgerechnet den Christopher Street Day als Anschlagsziel? War der CSD wegen seiner Symbolkraft das Ziel oder spielten andere Motive eine Rolle? Bislang haben sich die Ermittler dazu nicht abschließend geäußert. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz sind Islamisten negativ gegenüber queeren Menschen eingestellt.

Islamisten sind queerfeindlich: War das Abdul Ballouts Motiv?

Die Sicherheitsbehörde erklärt auf ihrer Internetseite: „Die Ablehnung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, die in modernen demokratischen Gesellschaften zum Alltag gehört, insbesondere der Homosexualität und Transidentität, ist fester Bestandteil aller islamistischen Ideologien. Dabei wird auf verbreitete Vorbehalte in vielen nahöstlichen und afrikanischen, aber auch ‚westlichen‘ Gesellschaften aufgesattelt. Damit ist islamistisch motivierte Queerfeindlichkeit für den Verfassungsschutz relevant.“

Hunderte Einsatzkräfte rückten nach dem Anschlag am Samstag an, um die Verletzten zu versorgen und nach dem Täter zu fahnden.
Hunderte Einsatzkräfte rückten nach dem Anschlag am Samstag an, um die Verletzten zu versorgen und nach dem Täter zu fahnden.Volodymyr Sindieiev/Imago

Daher ist auch die Frage spannend, ob Abdul Ballout auf eigene Faust oder im Auftrag einer Terrororganisation handelte? Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass der Anschlag von außen gesteuert wurde. Ebenso wenig können die Ermittler derzeit ausschließen, dass der 21-Jährige allein aus islamistischer Überzeugung handelte.

Unklar ist außerdem, ob der Anschlag über längere Zeit geplant war oder kurzfristig entstand. Die Ermittler prüfen unter anderem, ob das Tatfahrzeug gezielt für den Anschlag beschafft wurde oder ob sich die Tat erst später entwickelte. Und schließlich stellt sich die politische Frage: Welche Konsequenzen ziehen Politik und Sicherheitsbehörden aus dem Anschlag? Diskutiert wird bereits über den Schutz von Großveranstaltungen, den Umgang mit bekannten Islamisten sowie mögliche Änderungen im Ausländer- und Sicherheitsrecht.

Glauben Sie, dass der CSD-Anschlag hätte verhindert werden können? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com