Seit den Morgenstunden läuft die Fahndung nach dem mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul Ballout auf Hochtouren. Der 21-Jährige ist weiter auf der Flucht, möglicherweise bewaffnet – und die Bevölkerung wird eindringlich davor gewarnt, bei einer Begegnung Kontakt mit ihm aufzunehmen. Doch bei der Fahndung der Polizei via Social Media sieht man eines nicht: das Gesicht des Verdächtigen! Woran liegt es? Wir verraten den ungewöhnlichen Grund.
Fahndung nach Abdul Ballout am Morgen veröffentlicht
Die Polizei Berlin veröffentlichte bereits am Morgen um 6.30 Uhr eine Fahndung und suchte damit auch via Social Media nach dem mutmaßlichen Attentäter Abdul Ballout, der am Samstagabend mit einem weißen Kleinbus in den Berliner CSD gerast sein soll und dabei eine Frau tötete sowie – Stand jetzt – 29 weitere Menschen verletzte. „Bitte teilen! Aufgrund des Verdachts eines Anschlags führen die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und unser LKA die weiteren Ermittlungen“, heißt es unter anderem auf X.
Nach bisherigen Erkenntnissen handele es sich bei dem mutmaßlichen Tatverdächtigen um Abdul Ballout. Nur eines sieht man nicht: sein Gesicht! Stattdessen ist ein Polizeibild zu sehen, darauf der große Schriftzug „Öffentlichkeitsfahndung“.
Wer sofort sehen will, wie der mutmaßliche Terrorist aussieht, muss erst auf den Link klicken und gelangt so auf die Website der Polizei, wo sich sämtliche Informationen zu der Fahndung finden. Aber: Warum wird nicht direkt sein Gesicht gezeigt?
ÖFFENTLICHKEITSFAHNDUNG - Bitte teilen!
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) July 26, 2026
Aufgrund des Verdachts eines Anschlags führen die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und unser LKA die weiteren Ermittlungen.
Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei dem mutmaßlichen Tatverdächtigen um Abdul B..
Informationen und… pic.twitter.com/20Q18oawkP
„Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir dies nicht direkt auf Social Media teilen“, heißt es dazu von der Polizei. Den Hintergrund erläuterte ein Sprecher auf Anfrage des Senders RTL. Eine solche Fahndung dürfe nur mit richterlichem Beschluss durchgeführt werden. Dabei werde genau festgelegt, was gezeigt werden darf und was nicht. Die Polizei dürfe das nicht einfach selbst entscheiden. Deshalb werde auf die eigene Website verlinkt.
„Schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“
Tatsächlich heißt es auch beim Bundeskriminalamt: „Fahndungsaufrufe zum Beispiel über Facebook und Instagram sind ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und erzielen in der Regel nur wenige Tage die Aufmerksamkeit der Bevölkerung.“ Gerade dort verbreiten sich die Bilder rasant. Offensichtlich glaubt man nicht, dass eine Veröffentlichung mit so schneller und womöglich dauerhafter Verbreitung die Chancen auf einen Fahndungserfolg rechtfertigt.

Zumindest wurde die Fahndung aufgrund der Gefahrenlage schnell ausgelöst – wegen der möglichen Gefährdung durch den mutmaßlichen Attentäter. Wie Bild berichtete, fürchtet man in Ermittlerkreisen weitere Anschläge, solange Abdul Ballout nicht gefasst ist.
Bilder bei Fahndungen werden erst spät veröffentlicht
Immer wieder kommt bei Fahndungen nach Straftaten die Frage auf, warum Bilder der Tatverdächtigen erst recht spät veröffentlicht werden. Die Antwort: Es müssen zunächst alle anderen ermittlungstaktischen Mittel ausgeschöpft werden, bevor ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Täters stattfinden kann.


