In Italien, in Spanien, Schweden, Finnland, in den Niederlanden und in England, ja sogar im erzkatholischen Polen dürfen kleine Läden auch an Sonntagen öffnen. Mario Schubert muss seine internationalen Kunden regelmäßig daran erinnern, dass er hingegen seinen DDR-Souvenirladen VEB Orange sonntags nicht aufsperren darf. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz regelt das kompromisslos.
Touristen gehen am geschlossenen Laden vorbei
Und während Scharen von Berlinern und Touristen sich an seinem Schaufester in der Oderberger Straße die Nasen plattdrücken, wenn sie vorbei zum Flohmarkt im Mauerpark pilgern, geht dem Einzelhändler ein Geschäft verloren, dass er dringend gebrauchen könnte.

Mario Schubert bietet seit 20 Jahren allerlei Buntes aus vergangenen Zeiten an. Fernsehturm-Figuren, Postkarten, Gläser aus dem Palast der Republik. Zehn Jahre lang stellte er auch sonntags seine Waren vor den Laden in der Oderberger Straße.
Bis Kontrolleure vom Zoll ihm eine Anzeige schrieben, und er die Härten der Bürokratie zu spüren bekam. Schubert kämpfte, doch auch auf dem Gewerbeamt wurde ihm das Öffnungsverbot bestätigt. Verstehen kann Schubert die Regelung bis heute nicht.
Shopping-Tipp im Reiseführer: VEB Orange
„Wir stehen in vielen Reiseführern, ich als Inhaber arbeite jeden Tag selbst hinter der Kasse und zwinge keinen Mitarbeiter zur Arbeit am Sonntag“, erklärt Schubert. Wenn wir sonntags öffnen dürften, könnten wir dafür zwei Tage in der Woche geschlossen bleiben.“ Dem Laden gehen jede Menge Einnahmen verloren, die via Steuerabgabe ja auch dem Staat zugutekämen.
Auch wenn er in seinem Sortiment einige touristische Souvenirs-Artikel führt, so gibt es im VEB Orange doch nicht ausschließlich Touri-Ware. Und das ist der Knackpunkt. Auch der Späti nebenan muss aus diesem Grund sonntags geschlossen bleiben.

„Deswegen gibt es hier fast nur noch Restaurants“, sagt Mario Schubert. Einzelhändler wie er bräuchten auch den umsatzstarken Sonntag, um über die Runden zu kommen. Doch Berlin fährt in dieser Frage eine restriktive Linie. Einzig die FDP und die Grünen machten sich zuletzt für eine Lockerung im Ladenöffnungsgesetz stark.
Strenges Ladenöffnungsgesetz in Berlin
Bis auf Weiteres gilt: In Berlin dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Samstag rund um die Uhr (6 Tage/ 24 Stunden) öffnen. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen sein.
Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt das Berliner Ladenöffnungsgesetz zum Beispiel für Verkaufsstellen für den Bedarf von Touristen, für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage oder aus Anlass besonderer Ereignisse.
Auch Spätis in Berlin müssen sonntags laut Gesetz grundsätzlich geschlossen bleiben. Viele Spätis öffnen dennoch, besonders wenn sie eine Gaststättenerlaubnis mit Sitzplätzen haben oder als Touristenbedarf gelten.
Unter Einzelhändlern ist auch bekannt, dass in unterschiedlichen Bezirken unterschiedlich streng kontrolliert wird, wer öffnet und was angeboten wird.

Blumen, Zeitungen und Brot
Auch weitere Geschäfte mit besonderem Sortiment dürfen sonntags bis 16 Uhr öffnen. Darunter fallen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren und Milcherzeugnisse.
Daher haben Pflanzencenter wie der Holländer oder Pflanzen Kölle im Umland geöffnet. Aber auch gemischte Kioske verlieren die Ausnahme, sobald sie Alltagswaren verkaufen, die nicht touristisch sind. Wer soll da noch durchblicken? Und welchen Sinn haben die Ausnahmen?
„Für mich sind das hier alles Souvenirs“, sagt Mario Schubert und meint all die Gebrauchtwaren aus der DDR, von den 1960ern bis in die 1980er, die er in seinem Laden anbietet.



