Bonus gestrichen wegen Barzahlung

Berlinerin abgezockt: So trickst der Senat beim Reparaturbonus rum!

Berliner erhalten einen Bonus, wenn sie defekte Geräte nicht entsorgen, sondern reparieren lassen. Aber nicht immer, wie der Fall  einer Berlinerin zeigt.

Teilen
Sabrina Graetz wollte etwas für die Umwelt tun – und wird jetzt bestraft.
Sabrina Graetz wollte etwas für die Umwelt tun – und wird jetzt bestraft.Ina Schoenenburg / Ostkreuz

Sabrina Graetz wollte etwas für die Umwelt tun – und wird jetzt bestraft. Die Berlinerin entschied sich, ihren 30 Jahre alten Geschirrspüler reparieren zu lassen, statt ein neues Gerät zu kaufen. Schließlich gibt es dafür seit Kurzem den Reparaturbonus des Berliner Senats.

Wer in Berlin defekte Geräte reparieren lässt, kann die Hälfte der Kosten zurückbekommen. Doch statt der versprochenen Förderung vom Land bekommt Graetz nur Frust und Enttäuschung. Der alte Geschirrspüler kann dafür am wenigsten. „Der war kaputt, aber ich habe ihn reparieren lassen – und dafür sollte ich vom Senat die Hälfte der Kosten zurückbekommen“, sagt Graetz in der „Berliner Zeitung“ (Bezahlschranke). „Bekomme ich aber nicht. Ich fühle mich tatsächlich richtiggehend verarscht. Sorry, für die Wortwahl.“

Alles begann mit dem noblen Vorsatz, Ressourcen zu schonen und an ihre verstorbenen Familienangehörigen zu erinnern. Die 62-Jährige, die ihre Mutter und Großmutter früh verloren hat, hält den Geschirrspüler in Ehren – ein letztes Geschenk der Großmutter, das seit Jahrzehnten in ihrer Küche steht.

Als das Gerät im vergangenen Jahr den Geist aufgab, nahm sie selbst die Reparatur in die Hand und fand ein YouTube-Video, mit dessen Hilfe sie die Maschine wieder zum Laufen brachte. Doch als der Geschirrspüler kürzlich erneut kaputtging, musste ein Profi ran.

Reparaturbonus: Antrag auf die versprochene Kostenerstattung wurde abgelehnt

Ein Monteur schätzte die Reparatur auf über 300 Euro – eine stolze Summe. Doch als der Handwerker erwähnte, dass sie dank des Reparaturbonus die Hälfte zurückbekommen könnte, willigte Graetz ein und legte sogar eine Anzahlung in bar hin. Als die Reparatur abgeschlossen war, erhielt sie eine ordnungsgemäße Rechnung und zahlte den Rest ebenfalls bar.

Doch dann der Schock: Ihr Antrag auf die versprochene Kostenerstattung wurde abgelehnt. Der Grund? Sie habe bar bezahlt. Laut Richtlinien ist eine Förderung nach dem Geldwäschegesetz bei Barzahlungen ausgeschlossen. Eine Regelung, die viele Laien befremdlich finden, aber offenbar strikt angewendet wird.

Ein Servicetechniker in Leipzig repariert ein Ceranfeld. Doch Vorsicht: Wer den Reparaturbonus will, darf den Handwerker nicht bar bezahlen.
Ein Servicetechniker in Leipzig repariert ein Ceranfeld. Doch Vorsicht: Wer den Reparaturbonus will, darf den Handwerker nicht bar bezahlen.Hendrik Schmidt/dpa

Graetz fühlt sich hinters Licht geführt – von ihrem Handwerker, der sie nicht über das Barzahlungsverbot informierte, aber auch von den offiziellen Quellen, die diesen Hinweis kaum sichtbar platzieren.

Auf den Webseiten des Berliner Senats und der Investitionsbank Berlin (IBB) war der Hinweis, dass Barzahlungen von der Förderung ausgeschlossen sind, nur schwer zu finden. Erst kürzlich soll der Hinweis überhaupt ergänzt worden sein – wohl als Reaktion auf Beschwerden.

Weitere Berlinerinnen und Berliner von Reparaturbonus-Falle betroffen

Doch für Sabrina Graetz kommt diese Klarstellung zu spät. Ein Versuch, das Geld doch noch zu retten, indem sie die Firma um eine Rückerstattung und erneute Überweisung bat, scheiterte: Die Oktober-Abrechnung sei bereits abgeschlossen.

Graetz bleibt nun auf den vollen Kosten sitzen, und mit ihr sind 57 weitere Berlinerinnen und Berliner betroffen, deren Anträge aufgrund von Barzahlungen ebenfalls abgelehnt wurden. Der Senat und die IBB verteidigen die strengen Regeln, betonen jedoch, dass das Förderprogramm gut angenommen wird – bis Ende des Jahres stünden insgesamt 1,25 Millionen Euro zur Verfügung.

Für Sabrina Graetz bleibt nur die Hoffnung, dass der Senat noch einlenkt und ihren Antrag nachträglich bewilligt. Sollte das Geld doch noch kommen, will sie es für den nächsten Geschirrspüler sparen – falls ihre alte Maschine, Symbol ihrer Familientradition und ihres Umweltbewusstseins, wieder kaputtgeht.

Wer in Berlin alte Gerät reparieren lassen und einen Reparaturbonus erhalten möchte, findet hier alle nötigen Informationen. Dort findet man auch die Formulare für die Antragstellung. Wichtig: Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 31.12.2024 möglich.

Wer kann den Reparaturbonus in Berlin beantragen?

Alle Leute mit Hauptwohnsitz in Berlin und einem Mindestalter von 18 Jahren sind antragsberechtigt. Unternehmen, Vereine und Schulen können den Bonus allerdings nicht beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten – maximal aber 200 Euro. Dabei muss die Rechnungssumme mindestens 75 Euro betragen und darf nicht bar bezahlt werden. Bei Reparaturen in einem Repair-Café oder einer Reparatur-Initiative wird der Kauf von Ersatzteilen sogar zu 100 Prozent gefördert.

Was sagen Sie zu dem Thema? Schicken Sie uns Ihre Meinung an leser-bk@berlinerverlag.com. Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten! ■