Es sind erschreckende Zahlen. Jährlich sitzen rund 9000 Menschen im Gefängnis, weil sie beim Schwarzfahren erwischt worden sind und die Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Grund dafür ist Paragraf 265a Strafgesetzbuch.
Bagatelle kann Menschen in den Knast führen
Der sieht vor, dass derjenige, der sich eine Bus- oder Bahnfahrt ohne Ticket „in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten“, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen muss. Die meisten Betroffenen landen deswegen über eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis, nachdem sie die gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnten – eine Bagatelle führt in den Knast.
Verein „Freiheitsfonds“ will Menschen freikaufen
Gegen diese Praxis kämpft seit Jahren der Verein „Freiheitsfonds“ aus Berlin. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen, die wegen Fahrens ohne Ticket im Gefängnis sitzen, freizukaufen. Gegründet hatte den Verein Arne Semsrott, nachdem er zuvor journalistisch zu dem Thema gearbeitet hatte.
„In diesem Jahr haben wir 106 Menschen freigekauft“, erzählt Leonard Ihßen, Sprecher der Kampagne. Das sei bis zum 24. Februar gewesen. „Der nächste deutschlandweite Gefangenenfreikauf ist am 12. Juni geplant“, kündigt er an.
Letztes Jahr rund 100.000 Euro an Spenden eingenommen
Dann ziehen die Mitglieder wieder los, um Gefangene aus ihrer Zelle zu befreien. In den meisten Gefängnissen zahlt der „Freiheitsfonds“ zuvor per Überweisung ein und übernimmt damit die Geldstrafe. „Es kommt aber auch mal vor, dass wir mit Geldkoffern voll Bargeld einzahlen“, sagt Ihßen. Damit wolle man zeigen, „wie eng Geld mit Freiheit verknüpft ist“.
Das Geld sammelt der Verein über Spenden über seine Internetseite ein. Im vergangenen Jahr hatte die Initiative für rund 100.000 Euro bundesweit etwas mehr als 100 Menschen aus dem Gefängnis freigekauft, die wegen Schwarzfahrens einsaßen. Seit Gründung des Projekts Ende 2021 seien rund 100.000 Hafttage verhindert worden, so die Berliner Initiative.
Es kommt aber auch mal vor, dass wir mit Geldkoffern voll Bargeld einzahlen.
Justiz arbeitet mit dem „Freiheitsfonds“ zusammen
Damit der „Freiheitsfonds“ einen Häftling freikaufen kann, muss es sich bei dem Tatvorwurf ums Fahren ohne Ticket handeln. In vielen Fällen sei es so, dass sich Justizvollzugsbeamte dann an den Verein wenden und um Freikauf bitten. „Die kennen uns und wissen, was es für einen Freikauf braucht. Sie senden uns alle nötigen Gefängnisunterlagen zu. Da steht alles drin“, erzählt Ihßen.
Ein Grund für die enge Zusammenarbeit sei, dass „Gefängnisse und Justiz in Deutschland maßlos überlastet“ seien. Allein im vergangenen Jahr seien etwa eine Million Strafanträge bei den Staatsanwaltschaften liegen geblieben, so Ihßen.

Paragraf 265a sollte weg – Vorstoß scheitert
Das Thema Schwarzfahren war in den vergangenen Wochen wieder verstärkt in die Öffentlichkeit geraten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte die Abschaffung des Paragrafen 265a Strafgesetzbuch gefordert und argumentierte mit der Überlastung der Justiz, zu der Verfahren wegen Schwarzfahrens beitrügen. Der Bundestag lehnte den Vorstoß ab. Die SPD bekundete aber ihre grundsätzliche Unterstützung für eine Entkriminalisierung und stimmte offenbar lediglich aus Koalitionsdisziplin gegen das Vorhaben.
Für Ihßen kommt die Ablehnung des Gesetzentwurfs nicht überraschend. „Dass dieser bei der Bundestagsdebatte nicht verabschiedet wurde, ist zwar schade, aber keine Überraschung. Es war schließlich ein von der Opposition eingebrachter Gesetzentwurf.“ Damit bald wirklich niemand mehr in Deutschland wegen eines nicht bezahlten Bus- oder Bahntickets in den Knast wandert, bräuchte es eine Übereinkunft der Bundesregierung. „Es liegt in den Händen der Justizministerin, einen Gesetzentwurf einzubringen, der verhindert, dass weiterhin jedes Jahr 9000 Menschen wegen dieser Lappalie eingesperrt werden.“
Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle, in denen die Polizei wegen „Beförderungserschleichung“ tätig wurde.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 wegen des Erschleichens von Leistungen 21.881 Menschen zu Geldstrafen verurteilt. Schwarzfahrer werden allerdings in dieser Statistik nicht gesondert ausgewiesen.
Wenn dieses Gesetz endlich weg ist, bräuchte es keinen Verein mehr, der Menschen wegen fehlender Bustickets aus dem Gefängnis freikauft.
Ein Tag in der JVA Plötzensee kostet Berlin 227 Euro
Der Staat lässt sich die Gefängnisaufenthalte für Mini-Straftaten eine ganze Menge Geld kosten. Laut Ihßen koste ein einziger Hafttag in der JVA Plötzensee das Land Berlin 227 Euro. „Wenn sie mit diesem Wissen einen Strafbefehl fürs Fahren ohne Ticket lesen und unter ‚Tatvorwurf‘ einen ‚Gesamtschaden von 12 Euro‘ lesen, dann fällt man schier vom Glauben ab“, verdeutlicht der Sprecher.
Hinzu komme, dass die Strafen nur Menschen in schweren Lebenslagen träfen. Diese Krisen würden durch die Haftstrafen weiter verschärft werden. „Dieser Paragraf schafft Probleme“, so Ihßen.

Verein will sich selbst abschaffen
Wie wichtig ihm das Thema Freikauf bei Mini-Delikten ist, zeigt sich daran, dass der Verein seit Herbst sogar eine feste Stelle eingerichtet hat. Bis dahin basierte alles auf ehrenamtlicher Arbeit. „Eigentlich wollten wir dieses Thema schnell durchbringen und dann wieder einpacken. Aber dieses absurde Gesetz ist immer noch da. Zum Glück hält mit uns die Zivilgesellschaft dagegen und kauft mit uns gemeinsam Betroffene frei“, sagt er.
Für die Zukunft wünscht er sich, dass es den „Freiheitsfonds“ bald nicht mehr gibt – so komisch es klingt. „Wenn dieses Gesetz endlich weg ist, bräuchte es keinen Verein mehr, der Menschen wegen fehlender Bustickets aus dem Gefängnis freikauft. Dann wäre ich zwar erst mal arbeitslos, aber gibt es einen schöneren Grund, arbeitslos zu werden?“




