Für Menschen, die mit jedem Cent rechnen müssen, schlägt der Rundfunkbeitrag spürbar ins Budget. 18,36 Euro sind das pro Monat und die sind grundsätzlich für jeden Haushalt verpflichtend. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Einkommen fühlen sich belastet. Dabei könnten sich viele von ihnen davon befreien lassen – selbst wenn sie keine Grundsicherung beziehen.
Viele zahlen GEZ, obwohl sie gar nicht müssten
Viele Menschen, die ein sehr geringes Einkommen haben, zahlen GEZ, obwohl sie rechtlich Anspruch auf eine Befreiung hätten. Und zwar nicht nur bei Bezug von Grundsicherung, sondern auch wenn das Einkommen knapp über den Sozialleistungsgrenzen liegt. Die Härtefallregelung ermöglicht eine Befreiung, wenn das Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro überschreitet.
Damit soll verhindert werden, dass Menschen mit minimal höherem Einkommen als die Bedarfsgrenze schlechtergestellt werden als Sozialleistungsbeziehende. Wird also ein Antrag auf Sozialleistungen abgelehnt, weil das Einkommen nur geringfügig über der Bedarfsgrenze liegt, kann dennoch eine Befreiung als Härtefall beantragt werden. Voraussetzung ist ein Ablehnungsbescheid, aus dem die geringe Überschreitung klar hervorgeht.

Gerade ältere Menschen verzichten oft auf Grundsicherung, obwohl sie Anspruch hätten – aus Scham oder aus Angst vor Bürokratie. Sozialverbände wie der VdK kritisieren seit Jahren, dass dadurch auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verloren geht.
GEZ: Härtefall-Befreiung beantragen – so geht's
Doch auch um die Befreiung als Härtefall zu bekommen, bleibt einem der Gang zum Sozialamt nicht erspart. Dabei sollte man immer vor Augen haben, dass aufs Jahr gerechnet der Rundfunkbeitrag immerhin rund 220 Euro ausmacht. Wenn keine Grundsicherung bewilligt wird, man aber nur knapp drüberliegt mit seinem Einkommen, geht das aus dem Ablehnungsbescheid hervor.
Mit diesem Ablehnungsbescheid beantragt man beim „ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice“ die Befreiung als Härtefall. Der Bescheid muss nachweisen, dass keine Grundsicherung gewährt wird, weil das Einkommen den Regelsatz nur geringfügig – höchstens in Höhe des Rundfunkbeitrags – übersteigt. Man muss zur Befreiung das Formular 440 ausfüllen und legt den Ablehnungsbescheid (am besten in Kopie) bei. Eine GEZ-Befreiung wird in der Regel für ein Jahr gewährt. Dann muss der Nachweis erneut erbracht werden.

