„Einmal die Fahrscheine bitte“: Ein gefürchteter Satz bei allen regelmäßigen Schwarzfahrern. Doch unsere Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich vorstellen, das Fahren ohne Fahrschein in Bussen oder Bahnen strafrechtlich nicht mehr zu verfolgen. Was sich für Städte wie Berlin verändern würde.
Schwarzfahren soll nicht mehr vor den Richter – Debatte nimmt Fahrt auf
Ist Schwarzfahren wirklich ein Verbrechen? Vor genau dieser Frage steht die Bundesregierung erneut. Während täglich in Berlin Kontrolleure durch U- und S‑Bahnen patrouillieren, denkt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) über eine Reform nach.

Menschen, die ohne Ticket in Bus oder Bahn unterwegs sind und später die Geldstrafe nicht zahlen können, landen bislang im Extremfall im Gefängnis. Das will die Ministerin ändern: „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Die Verfahren seien aufwendig, teuer und blockierten Ressourcen, die Gerichte an anderer Stelle dringend bräuchten. Hubig fordert deshalb, die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu zu bewerten.
Experten sehen ein Armutsdelikt
Unterstützung bekommt sie ausgerechnet von der juristischen Fachwelt. Der Deutsche Anwaltverein hält die aktuelle Praxis für sozialpolitisch fatal. „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch“, mahnt DAV‑Sprecher Swen Walentowski.
Rund 200 Millionen Euro koste die Strafverfolgung jährlich – und treffe vor allem Menschen, die ohnehin kaum Geld haben. Auch eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit reiche nicht aus, warnt der DAV: Nur eine echte Entkriminalisierung könne verhindern, dass Betroffene am Ende über die Hintertür „Erzwingungshaft“ doch hinter Gittern landen.

Nach derzeitiger Rechtslage gilt Fahren ohne Ticket als Straftat nach Paragraf 265a StGB – „Erschleichen von Leistungen“. Wer eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann, riskiert eine Ersatzfreiheitsstrafe. Genau das, so der DAV, sei ungerecht und ein „typisches Armutsdelikt“ und „sozialpolitischer Irrsinn“.
Die Union argumentiert scharf dagegen
Doch die Union stellt sich demonstrativ quer. CDU‑Politiker Günter Krings hält Hubigs Vorstoß für falsch: „Man kann sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern. [...] Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird es mit der Union nicht geben“, sagte er der Rheinischen Post.

Seine Begründung: Nur weil Schwarzfahren eine Straftat ist, dürfen Kontrolleure Verdächtige festhalten, bis die Polizei kommt. Fiele der Straftatbestand weg, würde Schwarzfahren nach Ansicht der Union explodieren – mit der Folge, dass Ticketpreise für alle anderen steigen müssten.
Die Debatte ist nicht neu. Bereits in früheren Koalitionsrunden wurde das Thema diskutiert und am Ende verworfen. Doch jetzt, im Frühjahr 2026, erlebt es einen neuen Schub.
Der Grund: überlastete Gefängnisse, überarbeitete Gerichte und eine politische Stimmung, die viele Bagatelldelikte auf den Prüfstand stellt. Auch der Blick auf andere Städte zeigt Alternativen: Einige Kommunen verzichten bereits darauf, Strafanträge zu stellen, und setzen stattdessen auf höhere Beförderungsentgelte.
Was würde eine neue Schwarzfahr-Regelung für Berlin bedeuten?
Mehrere Hunderttausend Menschen werden in Berlin jährlich beim Schwarzfahren ertappt. Wenn das nicht mehr strafbar wäre, würde vor allem die Justiz sofort spürbar entlastet. Ersatzfreiheitsstrafen fielen weg, Hunderte Berliner müssten nicht mehr ins Gefängnis (in den vergangenen Jahren traten mehr als 300 und bis zu 540 Personen eine solche Haftstrafe an), und Gerichte sowie Vollzug würden deutlich weniger Arbeit haben.

Im ÖPNV könnte die Reform unterschiedliche Folgen haben. Manche erwarten mehr Schwarzfahrer, weil das Risiko sinkt – mit möglichen Einnahmeverlusten für BVG und S‑Bahn. Andere halten das für übertrieben, da das erhöhte Beförderungsentgelt weiterhin abschreckt und strukturell eher günstigere Tarife oder Sozialtickets nötig wären, statt Strafrecht.
Sozialpolitisch träfe die Änderung vor allem Menschen mit wenig Geld. Das Wegfallen der Strafbarkeit würde sie entlasten und verhindern, dass Armut im Gefängnis endet. Insgesamt könnte Berlin damit gerechter werden – je nachdem, wie Bußgelder und Kontrollen künftig organisiert werden.



