Vorbild für Berlin?

In Potsdam werden Schwarzfahrer nicht mehr angezeigt

Auch wer mehrfach beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird, soll in Potsdam keine Strafanzeige mehr bekommen. 60 Euro werden trotzdem fällig.

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Eine Kontrolleurin kontrolliert mit einem elektronischen Lesegerät in einer U-Bahn den Fahrschein eines Fahrgastes.
Eine Kontrolleurin kontrolliert mit einem elektronischen Lesegerät in einer U-Bahn den Fahrschein eines Fahrgastes.Daniel Karmann/dpa

Wiederholtes Fahren ohne Fahrschein soll in Potsdam nicht mehr zur Strafanzeige gebracht werden. „Die Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH wird ab sofort auf eine Strafanzeige bei wiederholtem Fahren ohne Fahrschein verzichten“, erklärte ein Sprecher der Potsdamer  Stadtwerke. Vorausgegangen war eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, in der der Oberbürgermeister dazu aufgefordert wurde, die Verkehrsbetriebe anzuweisen, zukünftig auf derartige Strafanzeigen zu verzichten.

Schwarzfahren wird aber weiterhin geahndet: Beim Fahren ohne gültiges Ticket werde auch künftig ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig, so der Sprecher. Laut dem Verkehrsbetrieb waren ohnehin nur wenige Fälle von Schwarzfahren in Potsdam in der Vergangenheit zur Anzeige gebracht worden.

Hintergrund ist, dass das Schwarzfahren oder „Erschleichen von Leistungen“ in Deutschland bisher generell als Straftat gilt und unter Bundesrecht fällt. Demnach droht hier eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Insofern können die Kommunen zwar die Strafanzeigen aussetzen, nicht aber den Straftatbestand selbst ändern. Auch in anderen Städten wollen die Verkehrsbetriebe künftig auf Anzeigen verzichten. Berlin ist bisher nicht dabei. Über die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird seit Jahren gestritten, der Bund will auch deswegen auch das Strafgesetzbuch überarbeiten. Im September 2023 forderten die Berliner Linken, die Anzeigen von Schwarzfahrern in Berlin abzuschaffen. Die CDU sprach sich jedoch dagegen aus, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.■