Musterklage

GEZ-Gebühren angegriffen: Ein Bürger wehrt sich gegen das System!

Musterklage gegen den Rundfunkbeitrag: Der Steuerzahlerbund unterstützt einen Bürger – Millionen könnten Geld zurückbekommen.

Author - Stefan Henseke
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18,36 Euro Rundfunkgebühr muss fast jeder Haushalt pro Monat zahlen.
18,36 Euro Rundfunkgebühr muss fast jeder Haushalt pro Monat zahlen.Sebastian Kahnert/dpa

Jeden Monat werden (fast) jedem Haushalt 18,36 Euro abgebucht. Zwangsgebühren sagen die einen, notwendiger Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender die anderen. Doch zahlen wir alle viel zu viel? Der Bund der Steuerzahler ist jedenfalls der Meinung und unterstützt eine Musterklage gegen die GEZ-Gebühren.

Musterklage gegen Finanzamt eingereicht

Der Aufstand gegen den Rundfunkbeitrag hat in Mecklenburg-Vorpommern begonnen. Ein Bürger des Bundeslandes wollte 2024 die gezahlte GEZ-Summe (220,32 Euro) von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt schmetterte den Versuch ab.

Doch der Nordostdeutsche will nicht klein beigeben und hat eine Musterklage (Az. 1 K 67/26) vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Jetzt bekommt der Fall eine besondere Wucht: Der Bund der Steuerzahler hat sich eingeschaltet und unterstützt die Klage.

„Allgemein wird der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen zum sogenannten soziokulturellen Existenzminimum gezählt“, erklärt der Bund der Steuerzahler. Doch die Bundesbürger werden bei der Bezahlung der Rundfunkgebühren nicht gleich behandelt, heißt es.

Bürgergeldempfänger und Rentner mit Grundsicherung könnten sich von der Zahlung befreien lassen und – besonders ungerecht – auch bei einigen Beamten werden die GEZ-Gebühren bezuschusst. Der Rundfunkbeitrag wird in manchen Bundesländern „explizit bei der Beamten-Mindestalimentation berücksichtigt – etwa im Saarland“, heißt es in einer Mitteilung des Bundes der Steuerzahler.

Martin Detzel, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2027 sogar noch um 28 Cent auf 18,64 Euro anzuheben.
Martin Detzel, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2027 sogar noch um 28 Cent auf 18,64 Euro anzuheben.Christian Ditsch/imago

Auch bei einer vom Finanzamt anerkannten doppelten Haushaltsführung kann der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung steuerlich absetzbar sein.

Und genau bei dieser groben Ungerechtigkeit setzt der Bund der Steuerzahler an: Denn der steuerliche Grundfreibetrag (auf den keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss) für den normalen Steuerzahler berücksichtigt den Rundfunkbeitrag nicht. Der Großteil der Bundesbürger hat also laut Gesetz Pech gehabt.

Rundfunkbeitrag ist erzwungene finanzielle Belastung

Der Bund der Steuerzahler argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag eine erzwungene finanzielle Belastung darstellt. Deshalb soll jetzt vor Gericht geklärt werden, ob Einkommensteuerpflichtige und beispielsweise Bezieher von Bürgergeld bei dieser existenznotwendigen Aufwendung gleichheitswidrig behandelt werden.

Bekommen der Kläger und der Bund der Steuerzahler Recht, müssten viele Millionen über die Steuerklärung zurückgezahlt werden. Die GEZ-Gebühren könnten dann als Sonderausgabe bzw. außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Pro Jahr würde es 44 bis 92 Euro zurückgeben

Wie viel es wirklich zurückgeben würde, hinge vom persönlichen Steuersatz ab. Bei 20 Prozent wären das 44,06 Euro im Jahr, beim Spitzensteuersatz (42 Prozent) wären es sogar 92,53 Euro.

Bisher kassieren ARD, ZDF und Deutschlandradio rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Wie sehen Sie den Rundfunkbeitrag und die steuerliche Absetzbarkeit? Schicken Sie uns Ihre Meinung an wirvonhier@berlinerverlag.com. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften!