Rente ohne GEZ

Rundfunkbeitrag: So sparen Rentner bares Geld – alles zur Befreiung!

In der Rente kommt es oft auf jeden Euro an. Was viele nicht wissen: Auch bei den Rundfunkgebühren kann man sparen. Wir sagen, worauf es ankommt.

Author - Jana Hollstein
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Wenn es bei der Rente auf jeden Euro ankommt, könnte man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Wenn es bei der Rente auf jeden Euro ankommt, könnte man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.karlyukav/Freepik

18,26 Euro im Monat ist für manche nur Kleingeld. Doch für tausende Rentner in Deutschland wird der Rundfunkbeitrag zur echten Belastung. Was viele nicht wissen: Wer wenig Rente bekommt, kann sich die Rundfunkgebühren komplett sparen – oder zumindest deutlich weniger zahlen.

Rentner können eine Befreiung der Rundfunkgebühren beantragen

Der Trick: Man muss selbst aktiv werden. Denn automatisch passiert bei den Rundfunkgebühren gar nichts. Wer nicht rechtzeitig den Antrag stellt, zahlt weiter.

Wer im Alter die Grundsicherung bekommt, hat richtig gute Karten auf eine Freistellung. Mit dem entsprechenden Bescheid ist eine komplett Befreiung von dem Rundfunkbeitrag drin. Auch viele Bewohner von Pflegeheimen müssen gar nichts mehr zahlen – zumindest nicht mehr selbst.

Manchmal liegt das Einkommen allerdings knapp oberhalb der Bedarfsgrenze (die liegt je nach Wohnort zwischen 950 und 1050 Euro). In dem Fall kann ein sogenannter Härtefall greifen. Heißt konkret: Wer bis zu 18,36 Euro über der Grenze liegt, könnte trotzdem befreit werden. Erst ab über etwa 1070 Euro Einkommen bekommt man in der Regel keine Befreiung.

Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag noch nach drei Jahren

Was einige Rentner nicht wissen: Die Befreiung kann rückwirkend gelten – und zwar bis zu drei Jahre statt wie früher zwei Monate! Wer also schon länger Anspruch hatte, kann sich ordentlich Geld zurückholen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass alle Nachweise vorliegen. Der Antrag kann online vorbereitet, ausgedruckt und zusammen mit den geforderten Nachweisen eingereicht werden.

Wer im Alter ins Pflegeheim zieht oder schwerbehindert ist, kann von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Wer im Alter ins Pflegeheim zieht oder schwerbehindert ist, kann von der Rundfunkgebühr befreit werden.Westend61/imago

Zusätzlich zu der Rente kommen im Alter häufig noch andere Faktoren und wechselnde Lebensumstände zusammen, die sich auch auf die Zahlung der Rundfunkgebühren auswirken könnten. Für Schwerbehinderte gibt es beispielsweise eine Sonderregel: Wer das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis hat, der muss immerhin nur 6,12 Euro im Monat zahlen. Ziehen Sie im Alter in ein Pflegeheim, sollten Sie Ihre alte Wohnung außerdem unbedingt abmelden, sonst drohen Doppelzahlungen.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Das müssen Sie beachten

Ein typischer Stolperstein auf dem Weg zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind laut gegen-hartz.de fehlende Unterlagen beim Antrag. Dann wird’s kompliziert. Im schlimmsten Fall gibt’s Rückfragen – oder sogar eine Ablehnung. Am besten den Antrag mehrmals überprüfen und sichergehen, dass die Bescheinigungen für die entsprechenden Monate vorhanden sind.

Wer sich unsicher ist, ob er für eine Freistellung oder Ermäßigung infrage kommt, oder ob der Befreiungsantrag vollständig ist, kann sich an kommunale Beratungsstellen, Sozialverbände oder Verbraucherzentralen wenden. Wichtig ist, alles sauber zu dokumentieren – dann kann sich auch ein versäumter Antrag noch retten lassen.

Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Konnten Sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen? Schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com