Ein Fall aus Bergkamen in Nordrhein-Westfalen sorgt für Stirnrunzeln – und zeigt, wie schnell aus einer vermeintlich ehrlichen Geste eines Bürgergeld-Empfängers ein handfester Rechtsstreit werden kann.
Fatale Gutschrift aus Betriebskostenrechnung
Der Bürgergeld-Empfänger erhielt eine satte Gutschrift aus seiner Betriebskostenabrechnung. Mehr als 1.400 Euro landeten auf seinem Konto. Es ist Geld, das ihm so eigentlich nicht dauerhaft zusteht. Denn wer Bürgergeld bezieht, muss solche Einnahmen angeben, sie werden mit den Leistungen verrechnet.
Der Mann will offenbar alles richtig machen. Er geht zum Jobcenter – und zwar persönlich, mit Bargeld, statt die Summe zu überweisen. Seine Absicht: das Geld direkt zurückgeben. Doch dort wird er abgewiesen, das Bargeld wird nicht angenommen.

Jobcenter erstattet Anzeige wegen Betrugs
Was wie eine kuriose Szene aus dem Behördenalltag klingt, endet wenig später vor Gericht. Denn das Jobcenter stellt Strafantrag wegen Betrugs. Im Raum steht schließlich sogar ein Betrag von 1.631,47 Euro, der zu Unrecht bezogen worden sein soll.
Monate später hatte die Sache ein juristisches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Kamen musste sich der gelernte Dreher plötzlich verantworten – wegen „Betrugs durch Unterlassen“. Der Vorwurf: Zwischen November 2024 und März 2025 habe er 1.631,47 Euro zu Unrecht bezogen.
Dabei hatte der Bürgergeld-Empfänger versucht, das Geld abzugeben, wie der Bergkamen-Infoblog berichtet. Im Gerichtssaal kam dann Bewegung in die Sache. Ein Mitarbeiter des Jobcenters sagte als Zeuge aus – und brachte Licht ins Durcheinander. Tatsächlich hatte die Behörde bereits begonnen, sich das Geld zurückzuholen: Zwei Mal 168,90 Euro wurden von den laufenden Leistungen einbehalten.
Bleibt ein offener Betrag von 1.293,67 Euro. Diesen soll der Mann nun an das Inkassobüro der Bundesagentur für Arbeit überweisen – wohlgemerkt per Überweisung, nicht bar auf die Hand. Ist das erledigt, wird das Verfahren eingestellt.
Der Fall macht deutlich, wie strikt die Regeln beim Bürgergeld sind. Änderungen in den finanziellen Verhältnissen müssen sofort gemeldet werden – egal ob Nebenjob, Energie-Rückzahlung oder Betriebskosten-Guthaben. Zu viel gezahltes Geld muss zurück.


