Am 8. Februar 2026 verwandelte sich der beschauliche Ort Sterup in einen Schauplatz der Verwüstung, als zwei Minderjährige in die örtliche Grundschule einbrachen. Der entstandene Schaden könnte die beiden vor unerwartete finanzielle Herausforderungen stellen.
Jugendlicher Leichtsinn wurde zum Desaster
Zwei Jungs (12 und 13 Jahre alt) sind in die Heinrich-Andresen-Grundschule eingebrochen. Was für sie zunächst wohl wie ein aufregendes Abenteuer wirkte, endete in einem zweistündigen Zerstörungsfeldzug: Fast jeder Raum der Schule wurde verwüstet. Als schließlich eine Polizeistreife eintraf, ertappte sie die beiden auf frischer Tat. Ein Tag, der ihr Leben wohl weit länger begleiten wird, als sie damals ahnten.

Die Ermittlungen der Polizei waren schnell abgeschlossen. Bereits nach wenigen Tagen stand fest: Es gab keine weiteren Beteiligten. Die beiden Schüler waren die alleinigen Verursacher des massiven Schadens. Strafrechtliche Folgen blieben jedoch aus – beide waren unter 14 Jahren und damit nicht strafmündig.
Zivilrechtlich hingegen deutete sich bereits eine komplexere Lage an. Das Schulamt ließ den Schaden aufnehmen und die Versicherung glich ihn zunächst aus. Zu möglichem weiteren Vorgehen oder Regressforderungen äußerte sie sich jedoch nicht – ein Schweigen, das Fragen offenließ.
Wer am Ende zahlt – und warum die Juristen warnen
Rechtsanwalt Sebastian Baur aus Flensburg sah früh die Richtung, in die es gehen würde. Für ihn war klar, dass die Versicherung bei einem Schaden dieser Größenordnung versuchen dürfte, sich ihr Geld zurückzuholen. Seine Einschätzung: „Da es sich bei Vandalismus um eine vorsätzliche Beschädigung handelt, wird keine Versicherung dafür aufkommen“, erklärt er gegenüber dem NDR.
Interessant ist: Auch die Eltern sieht er nicht in der Pflicht! „Eltern haften für eigenes Verschulden, also wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das wird man aber nicht annehmen können bei Kindern in dem Alter, die an einem Sonntagnachmittag im Dorf unterwegs sind.“ Damit blieben juristisch gesehen nur die Kinder selbst übrig.
Wie teuer wird der Schadensersatz?
Da die 12- und 13-Jährigen als deliktfähig gelten, also wussten, was sie taten, könnte die Versicherung Schadenersatz fordern. Die Familien hätten dann die Wahl: dagegen vorgehen oder akzeptieren. Würde die Forderung „rechtskräftig tituliert“, müssten die Kinder den Betrag innerhalb der kommenden 30 Jahre begleichen – spätestens dann, wenn sie eigenes Einkommen erzielen. Ein Streich, der so zur jahrelangen finanziellen Bürde werden könnte.

Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich. Das bedeutet in der üblichen juristischen Interpretation etwa eine Größenordnung von 30.000 bis 70.000 Euro.
Die Schule kämpft mit den Folgen – ein Kind zeigt Reue
In der Grundschule Sterup laufen die Aufräumarbeiten währenddessen auf Hochtouren. Schulleiterin Birgit Müller war über Wochen beschäftigt, zerstörte Gegenstände zu ersetzen. Eine neue Gitarre traf ein, doch für die zerstörte Musikanlage gab es noch keinen Ersatz. Auch mehrere Schülerlaptops, die beim Einbruch komplett zerstört wurden, fehlten weiterhin. Der materielle Schaden beeinträchtigte den Schulalltag spürbar.
Doch es gab auch einen menschlichen Moment inmitten des Chaos: Eines der beiden Kinder suchte nur wenige Tage nach der Tat das Gespräch mit der Schulleiterin und entschuldigte sich persönlich. Seitdem half der Junge einmal wöchentlich beim Aufräumen in der Schule und auf dem Schulhof. Ein kleines Zeichen dafür, dass Einsicht wachsen kann – selbst nach einem Tag, der so viel zerstört hatte.


