Erneut scheitert die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Mit dem Antrag wollte die Gesobau die Freigabe für die Fällung von Bäumen und Sträuchern in zwei Innenhöfen im Pankower Schloßpark-Kiez erzwingen. Die Zeit drängt, denn am 1. März beginnt eine neue Schutzperiode für die Vegetation, in der Fällungen untersagt sind.
Bangen um Bäume in Pankow bis 1. März
Zwar hat die Gesobau noch die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen. Doch die Fällsaison endet in weniger als drei Wochen. Nach Begründung des Verwaltungsgerichts ist es somit ausgeschlossen, die Rodungen vor Beginn der Vegetationsperiode rechtskonform zu beginnen. Damit verzögert sich der Beginn für das hochumstrittene Bauprojekt in Pankow möglicherweise bis mindestens Oktober.
„Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsberichts hat uns überrascht, derzeit werten wir den Beschluss mit unserem Rechtsbeistand aus“, heißt es von der Gesobau-Sprecherin auf KURIER-Anfrage.

Die Anwohner jubeln zwar, doch sind sie noch verhalten. Schon öfter glaubten sie, die Fällungen abgewendet zu haben, bis die Gesobau mit einem neuen Schachzug um die Ecke kam. Doch die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass Artenschutz auch von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ernst genommen werden muss.
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Sommer, der die Naturschutzverbände in den Verfahren vertritt, sagt: „Die Entscheidung des Gerichts dokumentiert einmal mehr: Das Problem sind nicht Haussperling, Mopsfledermaus und andere auch im Stadtgebiet besonders geschützte Arten. Das Artenschutzrecht kennt vielfältige Möglichkeiten, Bauvorhaben und Artenschutz unter einen Hut zu bringen. Bauherren wie die Gesobau, die die Möglichkeiten nicht nutzen und gegen Artenschutzrecht verstoßen, können und müssen von den Naturschutzbehörden gestoppt werden.“

Hintergrund für die Auseinandersetzung im Kiez
Die Gesobau will in zwei Innenhöfen mit vielen Bäumen und Sträuchern massiv nachverdichten. Per Sonderbaurecht sollen dort in zwei Häusern Wohnungen für Geflüchtete entstehen. Den Artenschutz hatte die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft dabei stets vernachlässigt.
Zuletzt hatte die Gesobau die Rechtsposition vertreten, dass sie für den Bau der fünfstöckigen Häuser gar keine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt.
Das sah das Bezirksamt Pankow anders und untersagte die Beseitigung von Sträuchern und Bäumen ohne vorliegende artenschutzrechtliche Ausnahme. Die Gesobau habe die artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch nicht vollständig erbracht, argumentierten Bezirk und Naturschutzverbände.
Gericht weist Eilantrag der Gesobau zurück
Dem folgte das Verwaltungsgericht und hat mit Beschluss vom 6. Februar 2026 (VG 24 L 30/26) den Eilantrag der Gesobau gegen die Untersagungsverfügung des Bezirks zurückgewiesen.
Das Gericht bestätigte damit die Sichtweise der im Verfahren beigeladenen Naturschutzverbände BUND Berlin, Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) und NaturFreunde Berlin. Die Gesobau habe es versäumt, rechtzeitig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Die bislang umgesetzten Maßnahmen seien derzeit noch nicht vollumfänglich wirksam bzw. nicht funktional.
Fledermaustürme sind für die Tiere nicht nutzbar
Konkret bemängelten die Naturschutzverbände fehlende Ausgleichsmaßnahmen für festgestellte Vogelarten. Sträucher sind teilweise noch nicht umgepflanzt worden oder eingegangen. Neupflanzungen sind schlicht noch zu klein, um Schutz und Nahrung zu bieten.
Die Fledermaustürme, die als Ersatzquartiere für zu fällende Bäume dienen sollten, sind seit April 2025 verschlossen, also nicht nutzbar. Das haben Anwohner und Naturschützer mit einer Fotodokumentation vor Gericht nachgewiesen.

Betonkopf-Mentalität auf Kosten der Gesobau-Mieter
„Das Maß ist voll“, sagt Britta Krehl, Sprecherin der Bürgerinitiative Grüner Kiez Pankow. „Seit Jahren wollen Senat und Gesobau auf Kosten und mit dem Geld der Mieterinnen und Mieter ihre Betonkopf-Politik durchsetzen. Statt mit Druck auf Ämter und Geldverschwendung können trag- und zukunftsfähige Lösungen nur gemeinsam entstehen. Die Zeit zum Einlenken ist jetzt.“ Die Anwohner freuten sich über das Urteil des Gerichts und würden sich nun weiter für einen lebensfreundlichen Kompromiss für den Kiez, aber auch für die ganze Stadt einsetzen, so Krehl.



