Flüchtlingshäuser

Anwohner in Pankow jubeln über Sieg gegen Gesobau vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt damit ein Fällverbot des Bezirksamts Pankow. Der umstrittene Baubeginn der Gesobau verzögert sich.

Author - Stefanie Hildebrandt
Teilen
Anwohner haben sich in der Bürgerinitiative „Grüner Kiez Pankow“ organisiert, Sprecherin Britta Krehl ist erleichtert über den Entscheid.
Anwohner haben sich in der Bürgerinitiative „Grüner Kiez Pankow“ organisiert, Sprecherin Britta Krehl ist erleichtert über den Entscheid.Markus Waechter/Berliner Kurier

Erneut scheitert die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Mit dem Antrag wollte die Gesobau die Freigabe für die Fällung von Bäumen und Sträuchern in zwei Innenhöfen im Pankower Schloßpark-Kiez erzwingen. Die Zeit drängt, denn am 1. März beginnt eine neue Schutzperiode für die Vegetation, in der Fällungen untersagt sind.

Bangen um Bäume in Pankow bis 1. März

Zwar hat die Gesobau noch die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen. Doch die Fällsaison endet in weniger als drei Wochen. Nach Begründung des Verwaltungsgerichts ist es somit ausgeschlossen, die Rodungen vor Beginn der Vegetationsperiode rechtskonform zu beginnen. Damit verzögert sich der Beginn für das hochumstrittene Bauprojekt in Pankow möglicherweise bis mindestens Oktober.

„Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsberichts hat uns überrascht, derzeit werten wir den Beschluss mit unserem Rechtsbeistand aus“, heißt es von der Gesobau-Sprecherin auf KURIER-Anfrage.

In zwei Innenhöfen in Pankow sollen Häuser für Geflüchtete entstehen.
In zwei Innenhöfen in Pankow sollen Häuser für Geflüchtete entstehen.Benjamin Pritzkuleit

Die Anwohner jubeln zwar, doch sind sie noch verhalten. Schon öfter glaubten sie, die Fällungen abgewendet zu haben, bis die Gesobau mit einem neuen Schachzug um die Ecke kam. Doch die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass Artenschutz auch von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ernst genommen werden muss.

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Sommer, der die Naturschutzverbände in den Verfahren vertritt, sagt: „Die Entscheidung des Gerichts dokumentiert einmal mehr: Das Problem sind nicht Haussperling, Mopsfledermaus und andere auch im Stadtgebiet besonders geschützte Arten. Das Artenschutzrecht kennt vielfältige Möglichkeiten, Bauvorhaben und Artenschutz unter einen Hut zu bringen. Bauherren wie die Gesobau, die die Möglichkeiten nicht nutzen und gegen Artenschutzrecht verstoßen, können und müssen von den Naturschutzbehörden gestoppt werden.“

Seit Jahren gibt es Streit um die Bebauung zweier Höfe, Bürger pochen auf ein verträgliches Maß und mehr Grünerhalt.
Seit Jahren gibt es Streit um die Bebauung zweier Höfe, Bürger pochen auf ein verträgliches Maß und mehr Grünerhalt.BI Grüner Kiez Pankow

Hintergrund für die Auseinandersetzung im Kiez

Die Gesobau will in zwei Innenhöfen mit vielen Bäumen und Sträuchern massiv nachverdichten. Per Sonderbaurecht sollen dort in zwei Häusern Wohnungen für Geflüchtete entstehen. Den Artenschutz hatte die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft dabei stets vernachlässigt.

Zuletzt hatte die Gesobau die Rechtsposition vertreten, dass sie für den Bau der fünfstöckigen Häuser gar keine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt.

Das sah das Bezirksamt Pankow anders und untersagte die Beseitigung von Sträuchern und Bäumen ohne vorliegende artenschutzrechtliche Ausnahme. Die Gesobau habe die artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch nicht vollständig erbracht, argumentierten Bezirk und Naturschutzverbände.

Gericht weist Eilantrag der Gesobau zurück

Dem folgte das Verwaltungsgericht und hat mit Beschluss vom 6. Februar 2026 (VG 24 L 30/26) den Eilantrag der Gesobau gegen die Untersagungsverfügung des Bezirks zurückgewiesen.

Das Gericht bestätigte damit die Sichtweise der im Verfahren beigeladenen Naturschutzverbände BUND Berlin, Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) und NaturFreunde Berlin. Die Gesobau habe es versäumt, rechtzeitig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Die bislang umgesetzten Maßnahmen seien derzeit noch nicht vollumfänglich wirksam bzw. nicht funktional.

Fledermaustürme sind für die Tiere nicht nutzbar

Konkret bemängelten die Naturschutzverbände fehlende Ausgleichsmaßnahmen für festgestellte Vogelarten. Sträucher sind teilweise noch nicht umgepflanzt worden oder eingegangen. Neupflanzungen sind schlicht noch zu klein, um Schutz und Nahrung zu bieten.

Die Fledermaustürme, die als Ersatzquartiere für zu fällende Bäume dienen sollten, sind seit April 2025 verschlossen, also nicht nutzbar. Das haben Anwohner und Naturschützer mit einer Fotodokumentation vor Gericht nachgewiesen.

Zeitweise wurde das Baufeld in den Pankower Höfen sogar mit Kampfhunden bewacht. Die Fronten zwischen Gesobau und Anwohnern sind verhärtet.
Zeitweise wurde das Baufeld in den Pankower Höfen sogar mit Kampfhunden bewacht. Die Fronten zwischen Gesobau und Anwohnern sind verhärtet.Gerd Engelsmann

Betonkopf-Mentalität auf Kosten der Gesobau-Mieter

„Das Maß ist voll“, sagt Britta Krehl, Sprecherin der Bürgerinitiative Grüner Kiez Pankow. „Seit Jahren wollen Senat und Gesobau auf Kosten und mit dem Geld der Mieterinnen und Mieter ihre Betonkopf-Politik durchsetzen. Statt mit Druck auf Ämter und Geldverschwendung können trag- und zukunftsfähige Lösungen nur gemeinsam entstehen. Die Zeit zum Einlenken ist jetzt.“ Die Anwohner freuten sich über das Urteil des Gerichts und würden sich nun weiter für einen lebensfreundlichen Kompromiss für den Kiez, aber auch für die ganze Stadt einsetzen, so Krehl.

Schneller Bauen mit Naturschutz

Auch vonseiten der Naturschutzverbände erntet das Vorgehen der Gesobau Unverständnis. Gabi Jung, die Geschäftsführerin des BUND Berlin, sagt: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Gesobau seit Jahren versucht, mit einer rechtlich nicht tragfähigen Rambo-Mentalität ihre überdimensionierten Baupläne für die grünen Innenhöfe an der Pankower Ossietzkystraße durchzuziehen. Wir halten unser Gesprächsangebot aufrecht, endlich eine Kompromisslösung für die Bebauung zu finden, für die die Pläne bereits lange auf dem Tisch liegen.“

Zügiges Bauen sei auch in Berlin möglich. Dafür müssten aber die artenschutzrechtlichen Anforderungen frühzeitig beachtet und auch eingehalten werden. „Lösungen können sich in Gesprächen und Kompromissen finden, nicht in Prozesslawinen. Diese Möglichkeit schlägt die Gesobau seit Jahren aus – zum Schaden aller.“

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Haben Sie Ideen oder Informationen für die Redaktion? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com