Wohnung gesucht, Konto geplündert? Der Berliner Wohnungsmarkt treibt viele Mieter seit Jahren zur Verzweiflung. Hohe Preise, kaum Angebote und Vermieter, die immer mehr verlangen. Jetzt sagt der Senat den mutmaßlichen Abzock-Vermietern den Kampf an und die ersten müssen bereits mit Konsequenzen rechnen.
Hunderte Vermieter erhalten jetzt Post
So kann es nicht weitergehen, das weiß auch der Senat, deshalb will er jetzt handeln. Die dreisten Berliner Mieten müssen künftig ein Ende haben. Bei einem erstmals durchgeführten Mieten-Scan hat der Berliner Senat im Juni insgesamt 4539 Wohnungsanzeigen überprüft. Das Ergebnis ist alarmierend: Bei 46 Prozent der Inserate besteht nach Angaben der Senatsverwaltung der Verdacht, dass gegen die Mietpreisbremse verstoßen wurde.

Für die betroffenen Vermieter bleibt der Verdacht nicht ohne Folgen. Sie werden nun angeschrieben und aufgefordert, ihre verlangte Miete zu überprüfen. Liegt sie über der gesetzlich zulässigen Grenze, sollen die Mietforderungen entsprechend angepasst werden. Denn ansonsten kann ihnen eine teure Strafe drohen.
Wohnungssenator Christian Gaebler (SPD) kündigte an, dass der Mieten-Scan künftig regelmäßig stattfinden soll. Vorerst ist eine monatliche Überprüfung von Wohnungsanzeigen geplant. Ziel sei es, Vermieter frühzeitig auf mögliche Verstöße hinzuweisen und zu verhindern, dass die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt ausgenutzt wird.

„Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen“, erklärte Gaebler. Man wolle konsequent gegen Mietwucher vorgehen und gleichzeitig faire Vermieter schützen. Vor allem wird das aber die Bürger entlasten. Auf Internetseiten wie Immoscout, Immonet und Co. werden teilweise WG-Zimmer mit 15 Quadratmetern für 780 Euro angeboten oder 1-Zimmer-Wohnungen für 1230 Euro.
Wann Vermieter ein Bußgeld riskieren
Viele Vermieter bieten utopische Preise an und halten sich nicht an die vorgeschriebene Mietpreisbremse. Sie sagt vor, dass die Miete bei einer Neuvermietung grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Maßgeblich ist der aktuelle Mietspiegel. Ausnahmen gelten allerdings für bestimmte Neubauten.
Wird die ortsübliche Vergleichsmiete dagegen um mehr als 20 Prozent überschritten, gilt die Miete als überhöht. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Heißt auch: Diesmal müssen die Vermieter und nicht die Mieter blechen.


