Mieten-Schock in Berlin! Eine aktuelle Auswertung des Berliner Mietervereins zeigt, wie oft Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Neun von zehn geprüften Neuverträgen lagen über der gesetzlich erlaubten Miethöhe, und das oft sogar deutlich.
Vor allem Mieter kleiner Wohnungen zahlen drauf
Besonders drastisch fällt die Bilanz bei kleinen Wohnungen aus. Wer weniger als 40 Quadratmeter mietet, zahlt nach Angaben des Vereins im Schnitt sogar doppelt so viel wie nach der Mietpreisbremse zulässig wäre. Betroffen seien vor allem Singles sowie Menschen mit geringem Einkommen.
Für seine Auswertung analysierte der Berliner Mieterverein 330 Neuvertragsmieten. Die Untersuchung ist zwar nicht repräsentativ, zeichnet nach Ansicht des Vereins aber ein deutliches Bild. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse auf dem Instagram-Kanal des Vereins.
Mehr als jede zweite untersuchte Miete lag beim Mietpreis-Check mindestens 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In 35 Prozent der Fälle betrug die Überschreitung zwischen 50 und 100 Prozent. Weitere 27 Prozent lagen sogar mehr als 100 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wuchermieten in allen Berliner Bezirken
Nach den Regeln der Mietpreisbremse sind jedoch lediglich zehn Prozent Aufschlag erlaubt. Bei 25 Prozent der überprüften Verträge lag die Miete immerhin noch 20 bis 50 Prozent über dem zulässigen Wert. Nur zwei Prozent der untersuchten Wohnungen wurden günstiger als die Vergleichsmiete angeboten.
Und es ist kein Kiez-Problem, sondern ein Stadtproblem. In sämtlichen Berliner Bezirken fanden die Prüfer überhöhte Mieten. Spitzenreiter ist Mitte. Dort lagen die untersuchten Mieten durchschnittlich 99 Prozent über dem zulässigen Wert. Friedrichshain-Kreuzberg folgt mit 85 Prozent, Spandau mit 59 Prozent. Auch in Marzahn-Hellersdorf gab es laut Mieterverein Ausreißer von bis zu 79 Prozent.
Wie drastisch die Abweichungen sein können, zeigt ein Fall aus der Auswertung. Eine Mieterin zahlte 1110 Euro Netto-Kaltmiete für 65 Quadratmeter, das sind 41 Prozent mehr als die zulässigen 786 Euro. Nachdem der Mieterverein die Überhöhung dokumentiert hatte, rügte die Mieterin den Vermieter. Der entschuldigte sich und nahm einen Großteil der überhöhten Miete zurück.
Kostenlose Beratung für Mieter
Die Mietpreisbremse gilt in Berlin seit dem 1. Juni 2015. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer seinen Mietvertrag überprüfen lassen möchte, kann dies beim Berliner Mieterverein kostenlos tun auch ohne Mitgliedschaft. Nach Angaben des Vereins wurden allein im vergangenen Jahr mehr als 6000 Beratungen zur Mietpreisbremse durchgeführt.


