45 Jahre ist es her, dass eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte der DDR in einem kargen Zimmer in Leipzig für immer endete: Am 26. Juni 1981 wurde der Stasi-Mann Werner Teske in der damaligen Strafvollzugseinrichtung Leipzig hingerichtet. Es war das letzte vollstreckte Todesurteil – und die letzte Hinrichtung auf deutschem Boden. Und eine besonders schreckliche obendrein: Teske wurde zu Unrecht verurteilt – und hatte keine Chance, sich überhaupt mit seinem nahenden Schicksal auseinanderzusetzen. Wir erinnern an Teske und zeigen, unter welchen schrecklichen Bedingungen er sterben musste.
Hingerichtet in der DDR: Wer war Werner Teske?
Werner Teske wurde am 24. April 1942 in Berlin geboren, studierte nach der Schule an der Humboldt-Universität Finanzökonomie und promovierte 1969. Ein Jahr später wurde er vom Ministerium für Staatssicherheit als inoffizieller Mitarbeiter angeworben – und schon zwei Jahre später arbeitete Teske hauptamtlich für die Stasi. Er war in der Hauptverwaltung A, dem Auslandsgeheimdienst der Stasi, eingesetzt – und kümmerte sich hier unter anderem um den Bereich der Wissenschaftsspionage.
In den 70er-Jahren fing Teske aber an, am System der DDR zu zweifeln – und dachte über die Flucht in die Bundesrepublik nach. Für den Wechsel zum Geheimdienst der BRD begann Teske, geheime Unterlagen der Stasi mit nach Hause zu nehmen. Das Problem: Kurz zuvor war Werner Stiller von der Stasi zum Bundesnachrichtendienst gewechselt, einer der spektakulärsten Spionagefälle im Kalten Krieg. Die Stasi schraubte deshalb die Sicherheitsvorkehrungen hoch – und überprüfte auch Werner Teske.

Werner Teske wurde von der DDR zum Tode verurteilt
Die Untersuchungen zeigten auch, dass der Stasi-Mann Gelder für Informanten veruntreut hatte. Am 4. September wurde Teske in ein Objekt der Stasi gebracht, bis zum 11. September wurde eine interne Ermittlung durchgeführt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckte man auch die gestohlenen Akten.
Am 11. September um 2 Uhr morgens gestand Werner Teske, über die Flucht in den Westen nachgedacht zu haben. Wegen vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht wurde Teske deshalb am 12. Juni 1981 zum Tode verurteilt, obwohl es für Spionage eigentlich Freiheitsstrafen gab.

Ein Gnadengesuch an DDR-Staatschef Erich Honecker wurde abgelehnt – das Schicksal Teskes war besiegelt. Der damals 39-Jährige war damals in der Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Hohenschönhausen untergebracht. Am Morgen des 26. Juni wurde ihm gesagt, er werde verlegt. Man brachte Teske gefesselt mit Handschellen in einem Barkas in die Strafvollzugseinrichtung in der Alfred-Kästner-Straße in Leipzig. Hier befand sich eine Hausmeisterwohnung, die zur zentralen Hinrichtungsstätte der DDR umgebaut worden war.
Vor der Hinrichtung konnte er sich nicht verabschieden
Teske wurde laut Überlieferung für die Überführung frühzeitig geweckt, konnte sich kaum waschen, nicht frühstücken – und hatte keine Chance, sich von Angehörigen zu verabschieden oder einen Brief zu schreiben. Um kurz vor 10 Uhr kam der Transporter mit Teske in Leipzig an. Er wurde in einen Raum geführt, wo man ihm mitteilte, dass Erich Honecker sein Gnadengesuch abgelehnt hatte und dass die Vollstreckung des Todesurteils unmittelbar bevorstehe. Und „unmittelbar“ war auch so gemeint.

Denn schon in dem Augenblick stand der Henker hinter Teske, in seiner Hand eine Wehrmachtspistole vom Typ Walther P-38 mit aufgesetztem Schalldämpfer. Er richtete sie auf den Hinterkopf von Teske, drückte ab. Ein Schuss – und Werner Teske war sofort tot, bevor er überhaupt verstanden hatte, was passiert. Im Protokoll wurde sein Tod für 10.10 Uhr notiert. Die Vollstreckung wurde „ordnungsgemäß vollzogen“, heißt es in dem Schriftstück. Im Anschluss wurde die Leiche von Werner Teske in das Krematorium auf dem Südfriedhof in Leipzig gebracht, dort wurde er eingeäschert.
So lief die Hinrichtung per Nahschuss in der DDR
Die Art der Hinrichtung – der sogenannte „unerwartete Nahschuss“, war die in der DDR übliche Hinrichtungsmethode, nachdem man im Jahr 1968 das Fallbeil abgeschafft hatte. Die Hinrichtungen folgten einem genauen Ablauf: Die Verurteilten wurden in der Hinrichtungsstätte zum größten Raum geführt. Nach dem Betreten des Raumes trat der Henker von hinten an das Opfer heran und versuchte, seine Pistole so nah wie möglich an den Kopf der Person zu bringen, ohne damit die Haut zu berühren. Denn das Opfer sollte sich nicht erschrecken, der Tod laut Vorgabe „unerwartet erfolgen“.


