Es gab sie auch in der DDR – doch niemand durfte es wissen: die Todesstrafe! Mehr als 160 Todesurteile wurden im Laufe der Jahre vollstreckt. Erst im Juli 1987 verkündete die „Aktuelle Kamera“, dass das Vorgehen gegen Kriminelle und vermeintlich kriminelle Bürger abgeschafft wurde. Die Zahlen sind trotzdem unglaublich: Über 160 Todesurteile wurden zwischen 1949 und 1987 in der DDR vollstreckt. Wer waren die Menschen? KURIER erzählt die Geschichten von fünf Hingerichteten.
Hinrichtungen in der DDR: Tod per Fallbeil und Genickschuss
Erst in der vergangenen Woche berichteten wir von Elli Barczatis – einer jungen Frau, die als Chefsekretärin für DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl arbeitete, aber mit einem feindlichen Agenten liiert war. Sie versorgte ihren Liebhaber mit Informationen und geheimen Dokumenten. Als das aufflog, wurde den beiden der Prozess gemacht, die Todesstrafe verhängt. Elli Barczatis starb unter dem Fallbeil.
Das Fallbeil war eine der Methoden, die zum Einsatz kamen – allerdings nur bis 1967. Danach führte man die Hinrichtung per „unerwartetem Nahschuss“ ein. Todesurteile per Fallbeil wurden zwischen 1950 und 1960 in Dresden vollstreckt, danach bis zur Abschaffung der Methode in Leipzig. Spannend: In der DDR hatte man für die Guillotine einen eigenen Begriff, nannte sie „Fallschwertmaschine“. Beim „unerwarteten Nahschuss“ wurde der Todeskandidat von hinten durch einen Schuss in den Hinterkopf hingerichtet. 164 Todesurteile wurden mit den Methoden vollstreckt. Wir erzählen die Geschichten von fünf der Opfer der DDR-Todesstrafe.

Werner Teske: Stasi-Hauptmann starb durch Genickschuss
Der in Berlin geborene Werner Teske wurde 1942 in Berlin geboren, ließ sich 1967 als inoffizieller Mitarbeiter bei der Stasi anwerben, arbeitete später auch hauptamtlich für den DDR-Geheimdienst. In den 70er-Jahren zweifelte er am politischen System der DDR. Er wollte in die BRD flüchten, entwendete über die Jahre geheime Unterlagen und lagerte sie zu Hause. Als er aufflog, gestand er auch seine Fluchtpläne. Am 12. Juni 1981 wurde er zur Todesstrafe verurteilt – wegen Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnenflucht und „ungesetzlichem Grenzübertritt“. Er wurde per Genickschuss hingerichtet.
Gottfried Strympe: Feuerteufel starb durch das Fallbeil
Gottfried Strympe wurde 1924 geboren, erlernte keinen Beruf und wurde 1961 nach einer Serie von Brandstiftungen festgenommen. Er kam in die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR in Hohenschönhausen. Für den Zeitraum 1957 bis 1961 konnten ihm 64 Diebstähle und 28 Brandstiftungen nachgewiesen werden. In einem Schauprozess wurde er zum Tode verurteilt. Strympe wurde am 21. Juni 1962 in der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR durch Enthauptung hingerichtet. Und das, obwohl er als unzurechnungsfähig galt. Die Stasi behauptete in einem Abschlussbericht, er habe die Brandstiftungen auf Geheiß der „westdeutschen und amerikanischen Imperialisten“ verübt. Strympe hatte seinen Vater in West-Berlin bis 1958 jede Woche besucht.

Sylvester Murau: Nach der Flucht zurück in die DDR entführt
Sylvester Murau wurde 1907 in Mewe geboren, arbeitete als Viehhändler. Nach dem Krieg war er bei der Volkspolizei tätig, kam zur Stasi nach Schwerin. 1951 wurde er entlassen, 1954 floh er nach West-Berlin, dann weiter nach Darmstadt. Seine eigene Tochter verriet ihn: die damals 21 Jahre alte Brigitte half zwei Stasi-Männern, Sylvester Murau zurück nach Ost-Berlin zu entführen. Sie machten ihn dafür betrunken. Vor dem Bezirksgericht Cottbus wurde er zum Tode verurteilt, am 16. Mai 1956 in Dresden geköpft. Als Todesursache wurde ein Herzinfarkt vermerkt. Die Tochter Brigitte heiratete später einen Stasi-Oberst – er hatte die Entführung geplant.






