Vorsicht, Abzocke

Shrinkflation-Rekord! So viele Mogelpackungen wie noch nie!

Verbraucherschützer beklagen so viele versteckte Preiserhöhungen wie nie. Neue gesetzliche Vorgaben könnten Verbraucher künftig besser vor Täuschungen schützen.

Author - Jana Hollstein
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Dank Shrinkflation müssen wir mehr blechen – und merken das manchmal erst zu Hause.
Dank Shrinkflation müssen wir mehr blechen – und merken das manchmal erst zu Hause.Julian Stratenschulte/dpa

Bis Ende des Jahres kostete der 1000-Gramm-Beutel Milchreis im Supermarkt noch 2,29 Euro. Dann wurde die Packung kleiner und teurer. Kunden müssen seitdem für 800 Gramm 2,99 Euro berappen. Eine satte Erhöhung um mehr als 60 Prozent. Und das ist nur ein Beispiel für das Phänomen Shrinkflation: weniger Inhalt zum gleichen oder sogar höheren Preis. Die Verbraucherzentrale Hamburg meldete einen Rekord dieser Mogelpackungen.

Inflation sorgt in den Supermarktregalen für Shrinkflation

Die Packungen werden kleiner, aber der Preis bleibt gleich! Diese Abzocke im Supermarkt wird immer beliebter – und manchen fällt es gar nicht auf. Darauf angesprochen verteidigen sich viele Hersteller: Die Inflation sei schuld. Die Euryza GmbH rechtfertigt die Preiserhöhung für Milchreis zum Beispiel mit „signifikanten Kostensteigerungen entlang der gesamten Lieferkette“. Auch Hersteller Froneri gibt an, man sei gezwungen, „Mehrkosten weiterzugeben“, und verweist auf einen „Trend hin zu kleineren Portionsgrößen“.

Preissteigerungen sind das eine – viele Kunden fühlen sich aber betrogen, weil sie den Eindruck haben, das gleiche Produkt wie zuvor gekauft zu haben, nur um dann zu Hause enttäuscht zu werden. Bei Herstellern ist das Vorgehen aus genau dem Grund so beliebt. Das fühlt sich dann eher wie eine miese Abzocke an statt als notwendige Preiserhöhung.

Auf Mogelpackungen fallen die meisten Verbraucher nicht herein

Tatsächlich zeigen Umfragen aber, dass Kunden versteckte Preiserhöhungen sehr wohl bemerken. Laut einer Yougov-Umfrage achten gut 70 Prozent auf die Füllmenge eines Produktes, „um Mogelpackungen zu erkennen und dem Kauf möglicherweise vorzubeugen“. 77 Prozent sind demnach dafür, dass Supermärkte entsprechende Hinweise anbringen, um „Mogelpackungen“ zu kennzeichnen.

Eine große Mehrheit der Verbraucher in Deutschland hat sich in einer Umfrage für Hinweise auf sogenannte Mogelpackungen in Supermarkt-Regalen ausgesprochen.
Eine große Mehrheit der Verbraucher in Deutschland hat sich in einer Umfrage für Hinweise auf sogenannte Mogelpackungen in Supermarkt-Regalen ausgesprochen.Julian Stratenschulte/dpa

Supermärkte bieten Shrinkflation kaum Einhalt

Bei den neuen Rekordzahlen von Mogelpackungen wäre auch der Handel in der Verantwortung. Die französische Supermarktkette Carrefour warnt seit September mit Aufklebern vor versteckten Preiserhöhungen. „Das Gewicht dieses Produktes hat sich verringert, und der Preis unseres Lieferanten ist gestiegen“, heißt es. Und: „Wir setzen uns dafür ein, den Preis neu zu verhandeln.“

Damit greift Carrefour einem Gesetzesentwurf vor, mit dem die französische Regierung die Industrie verpflichten will, auf Produkten kenntlich zu machen, wenn sich bei gleicher Packung der Inhalt verringert. Wenn die Kommission keinen Einwand hat, könnte der Erlass in Frankreich Ende März kommen.

Auch in Deutschland wird Kennzeichnung getestet, zum Beispiel in einzelnen Filialen des Discounters Netto. Ob sich das auch in anderen Filialen und Supermärkten durchsetzt? Ohne Gesetzesänderung sieht es da mau aus. Die meisten Handelsriesen äußern sich zurückhaltend. Einige verweisen auf Preissenkungen, die zuletzt vorgenommen worden seien.

Neue Gesetze gegen Shrinkflation kommen – vielleicht

Armin Valet, Lebensmittelexperte der Verbraucherzentrale, erwartet, dass die Zahl neuer Mogelpackungen 2024 mit der abschwächenden Inflation abnimmt, pocht aber trotzdem auf ein Gesetz, das die Praxis unterbinden soll.

Hoffnung macht ihm ein Gesetzesentwurf des Bundesverbraucherschutzministeriums (BMUV) gegen Shrinkflation. Dieser sieht vor, dass Verpackungen, deren Inhalt verringert wird, ohne dass die Größe der Verpackung im gleichen Verhältnis verringert wird, nicht mehr zulässig sein sollen. Das Gleiche soll für Verpackungen gelten, die größer werden, ohne dass sich der Inhalt mit vergrößert.

Auf EU-Ebene wird zurzeit die neue Verpackungsverordnung verhandelt. Demnach sollen Verpackungen mit Eigenschaften, die nur darauf abzielen, das wahrgenommene Volumen des Produkts zu vergrößern, nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Wann die Gesetze kommen, ist noch nicht absehbar. Bis dahin bleibt Verbrauchern nichts anderes übrig, als beim Einkaufen genau hinzuschauen. ■