Beim Führerschein soll es bis 2033 in der EU nur noch ein einheitliches Format geben. Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in Deutschland in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt in Wellen, die nächste Frist endet im Januar 2024 – wer ist betroffen?
Für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 endet die Frist für den Führerscheinumtausch am Freitag, 19. Januar 2024. Und zwar dann, wenn der Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Was, wenn man den Termin verpasst hat, welche Folgen hat das?
Wer ohne ein gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Kontrollen ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro zu rechnen. Anders aber als beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, begeht man keine Straftat, so der ADAC.
Auch im Ausland könnte es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Dokument erwischt wird. Die Verwarnung könnte zum Teil teurer ausfallen. Auch für Carsharing ist ein gültiger Führerschein Voraussetzung.
Was braucht man für den Führerschein-Umtausch
Wer also die Frist versäumt hat, macht besser schnell einen Termin. Bei der Führerscheinstelle muss ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen gestellt werden. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung gibt es dabei nicht. Für den Umtausch braucht man Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Der neue Führerschein kostet circa 25 Euro.
Die Fristen für den Führerschein-Umtausch
Papierdokumente: Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr relevant. Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Die Gruppen 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran. Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch erledigt haben.
Scheckkartenformat: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, so der ADAC, der auf seiner Website dazu Infos, Tabellen und Umtauschrechner bereithält.
Ältere Führerschein-Inhaber haben viel Zeit
Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins. Auch hier gibt es keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Werden aber beim Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde körperliche Defizite wie etwa die Benutzung eines Rollators oder von Krücken ersichtlich, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben. Dann müsste man seine Fahrtauglichkeit nachweisen. ■