Gericht entscheidet

Merz-Regierung auf 240 Milliarden Euro Nachzahlung an Rentner verklagt

Kläger werfen der Regierung von Kanzler Merz vor, Geld aus der Rentenversicherung für Aufgaben auszugeben, die eigentlich aus Steuern zu zahlen wären.

Author - Stefan Doerr
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Hat die Klage Erfolg, bekommen Rentner kräftig Geld zurück.
Hat die Klage Erfolg, bekommen Rentner kräftig Geld zurück.Lino Mirgeler/dpa

In der Rentenkasse geht es um viel Geld, und jetzt auch ums Grundsätzliche! Eine neue Klage beim Bundesverfassungsgericht stellt die Frage, die Millionen Beitragszahler und Rentner seit Jahren umtreibt: Wird das Geld der gesetzlichen Rentenversicherung für Aufgaben verwendet, die eigentlich der Staat aus Steuern bezahlen müsste? Ist das so, winken Rentnern Milliarden-Nachzahlungen.

Kläger wollen Rentenkassen entlasten

Am 24. Februar 2026 ging in Karlsruhe der entsprechende Antrag auf Verfassungsklage ein. Hinter der Klage steht unter anderem der Bundes- und Landesverband Baden-Württemberg der „Partei der Rentner“. Gegner ist die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeskanzleramt von Friedrich Merz (CDU). Die Stoßrichtung ist klar: Die Kläger wollen das Beitragsprinzip stärken und die Rentenkasse von dauerhaften Zusatzlasten befreien. Das hätte Folgen für Millionen Menschen.

Zweckentfremdetes Geld aus der Rentenversicherung könnte auf den Konten von Rentnern landen.
Zweckentfremdetes Geld aus der Rentenversicherung könnte auf den Konten von Rentnern landen.Berliner Kurier/Bild wurde erstellt mit Hilfe von KI

Zum Jahresende sollen Milliarden-Nachzahlungen fließen

Denn im Kern werfen die Kläger der Politik vor, über Jahre hinweg Rentenbeiträge für gesamtgesellschaftliche Aufgaben zweckentfremdet zu haben. Leistungen also, die allen zugutekommen, aber aus Steuern bezahlt werden müssten. Es geht dabei um Milliarden-Beträge, etwa durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder Sonderregeln für Erwerbsminderungsrenten.

Die Forderung der Kläger hat es in sich: eine Rückzahlung „von mindestens 240 Milliarden Euro“ in jährlichen Raten von 60 Milliarden, erstmals fällig zum Jahresende 2026. Außerdem soll das Gericht feststellen, dass frühere Entnahmen aus Beitragsmitteln verfassungswidrig waren.

Rentenbeitragszahler werden doppelt belastet

Im Zentrum steht der Dauerstreit um sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Darunter fallen politische Entscheidungen mit Rentenbezug, die nicht direkt auf eingezahlten Beiträgen beruhen, wie zum Beispiel auch die Mütterrente, Rentenüberleitung Ost, beitragsfreie Zeiten oder Kriegsfolgelasten.

Aus Sicht der Kläger ist genau das der Konstruktionsfehler: Werden solche Leistungen nicht vollständig aus Steuern bezahlt, tragen am Ende die Beitragszahler die Last – und zwar doppelt. Einmal durch ihre Beiträge und ein zweites Mal durch ein System, das finanziell unter Druck gerät. Mit der Klage soll deshalb eine klare Trennlinie gezogen werden zwischen Rentenversicherung und Staatskasse.

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