In der Rentenkasse geht es um viel Geld, und jetzt auch ums Grundsätzliche! Eine neue Klage beim Bundesverfassungsgericht stellt die Frage, die Millionen Beitragszahler und Rentner seit Jahren umtreibt: Wird das Geld der gesetzlichen Rentenversicherung für Aufgaben verwendet, die eigentlich der Staat aus Steuern bezahlen müsste? Ist das so, winken Rentnern Milliarden-Nachzahlungen.
Kläger wollen Rentenkassen entlasten
Am 24. Februar 2026 ging in Karlsruhe der entsprechende Antrag auf Verfassungsklage ein. Hinter der Klage steht unter anderem der Bundes- und Landesverband Baden-Württemberg der „Partei der Rentner“. Gegner ist die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeskanzleramt von Friedrich Merz (CDU). Die Stoßrichtung ist klar: Die Kläger wollen das Beitragsprinzip stärken und die Rentenkasse von dauerhaften Zusatzlasten befreien. Das hätte Folgen für Millionen Menschen.

Zum Jahresende sollen Milliarden-Nachzahlungen fließen
Denn im Kern werfen die Kläger der Politik vor, über Jahre hinweg Rentenbeiträge für gesamtgesellschaftliche Aufgaben zweckentfremdet zu haben. Leistungen also, die allen zugutekommen, aber aus Steuern bezahlt werden müssten. Es geht dabei um Milliarden-Beträge, etwa durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder Sonderregeln für Erwerbsminderungsrenten.
Die Forderung der Kläger hat es in sich: eine Rückzahlung „von mindestens 240 Milliarden Euro“ in jährlichen Raten von 60 Milliarden, erstmals fällig zum Jahresende 2026. Außerdem soll das Gericht feststellen, dass frühere Entnahmen aus Beitragsmitteln verfassungswidrig waren.


