Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist überschritten? Kein Grund, ein Lebensmittel wegzuwerfen! So heißt es immer wieder. Und doch trifft das für einige Lebensmittel leider nicht zu. Wer hat nicht schon beim Blick in den Kühl- oder Vorratsschrank festgestellt, dass Saucen, Käse und Co. bereits eine ganze Weile stehen und das MHD abgelaufen sind. Wir sagen Ihnen, was unbedingt in den Müll muss.
Was ist das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Laut Verbraucherzentrale gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) per Definition den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält. Für manche Lebensmittel hängt die Haltbarkeit von bestimmten Bedingungen ab, wie zum Beispiel der Lagertemperatur. Das muss dann auf dem Etikett angegeben sein.
Was ist das Verbrauchsdatum?
Das Verbrauchsdatum verhält sich jedoch anders: Es bezieht sich auf leicht verderbliche Lebensmittel, wie etwa Hackfleisch oder Salatmischungen. Diese sollten nach Ablauf des Datums nicht mehr verzehrt werden. Wenn ein Lebensmittel unappetitlich aussieht oder riecht, oder eine ungewöhnliche Konsistenz oder Farbe aufweist, ist es ratsam, vorsichtig zu sein – unabhängig vom auf der Verpackung angegebenen Datum.
Verfallsdatum abgelaufen? Diese 18 Lebensmittel müssen unbedingt in den Müll
Salatmischung

Selbst wenn abgepackte Salatmischungen mehrfach vorgewaschen wurden, können sie aufgrund der vielen Verarbeitungsschritte dennoch schnell mit Bakterien kontaminiert werden, im schlimmsten Fall mit Kolibakterien und Salmonellen. Sobald Krankheitserreger vorhanden sind, ist es schwierig, sie wieder zu beseitigen.
Deshalb sollten Sie den Salat so bald wie möglich nach dem Öffnen der Verpackung verbrauchen. Salate, bei denen bereist das Verfallsdatum abgelaufen ist, werfen Sie lieber weg. Aber auch, wenn die Salatblätter merkwürdig aussehen oder komisch riechen, gehören sie sofort in den Müll.
Fruchtsäfte
Frische Obstsäfte sind lecker und gesund, aber auch richtig teuer. Da ist es schon ärgerlich, wenn das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Und doch sollten Sie, auch wenn die Flasche noch ungeöffnet ist, dieser lieber wegschütten. Denn Fruchtsäfte sind nicht pasteurisiert und deshalb besonders anfällig für die Verunreinigung durch Bakterien oder Hefe. Frische Säfte (auch selbstgemachte) sollten im Allgemeinen innerhalb von fünf Tagen verzehrt werden.
Beeren

Wer kennt es nicht, gerade erst hat man eine Packung frische Erd - oder Himbeeren gekauft und schon sind einige der Früchte matschig oder verschimmelt. Von diesen sollten Sie unbedingt die Finger lassen. Denn Schimmel kann krank machen. Auch wenn nur einige Beeren betroffen sind, sollten Sie unbedingt die ganze Schale wegwerfen. Denn Schimmelpilzsporen werden über die Luft übertragen und breiten sich schnell aus.
Babynahrung
Ganz besondere Vorsicht ist bei Babynahrung und Pre-Milch geboten: Diese sollte Säuglingen keinesfalls nach dem auf der Verpackung angegebenen Datum verabreicht werden. In der EU sind die Inhaltsstoffe für Säuglingsanfangsnahrung gesetzlich geregelt. Nach Überschreitung des MHD kann sich jedoch die Zusammensetzung der Wirk- oder Inhaltsstoffe verändern, was zu gesundheitlichen Problemen führen könnte.
Sprossen

Sprossen und Keimlinge sind nicht nur lecker, sondern auch extrem reich an gesunden Nährstoffen und Vitaminen, die auch die Immunabwehr stärken können. Und doch sollten sie nach spätestens zwei Tagen im Kühlschrank aufgebraucht werden. Durch das zarte Gewebe können sich Schimmelpilze und Bakterien schnell ausbreiten. Wenn die Sprossen nicht mehr knackig und frisch aussehen, sollten Sie diese entsorgen.
Grund: Keimlinge benötigen eine warme und feuchte Umgebung, um zu wachsen – genau die Bedingungen, die auch für das Wachstum von Bakterien ideal sind. Schwangere sollten auf rohe Alfalfasprossen sicherheitshalber ganz verzichten.
Speiseöle
Auch Speiseöle wie Rapsöl, Sonnenblumenöl und Olivenöl können verderben. In diesem Fall entwickelt sich häufig ein ranziger Geruch, der auch den Geschmack beeinträchtigen kann. Im Durchschnitt sind die meisten Speiseöle nach dem Öffnen etwa sechs Monate lang unbedenklich verwendbar. Wenn sie jedoch vor Licht und Wärme geschützt aufbewahrt werden, können sie oft noch länger haltbar sein.
Aufschnitt

Aufschnitt von der Wursttheke ist im Kühlschrank nur drei bis fünf Tage haltbar. Nach dieser Zeit sollte er nicht mehr verzehrt werden, selbst wenn er noch unversehrt aussieht. Im Gegensatz dazu bleibt ungeschnittene Salami oder Schinken länger frisch und haltbar.
Weichkäse
Weichkäse ist zwar lecker, bietet einen optimalen Nährboden für Listerien. Deshalb sollte er nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums nicht mehr verzehrt werden. Produkte, die Sie an der Käsetheke kaufen und die kein Verfallsdatum haben, sollten innerhalb von ein bis zwei Wochen konsumiert werden. Wenn der Weichkäse Fremdschimmel bildet, sollten Sie ihn unbedingt wegwerfen. Dies gilt auch für Blauschimmelkäse und Käse wie Camembert mit weißem Edelschimmel. Wenn der Käse feucht wird, sollte er ebenfalls weggeworfen werden.
Fisch
Gerade bei Fisch sollte man ganz besonders vorsichtig sein. Denn wenn er nicht mehr frisch ist oder bei dem die Kühlkette unterbrochen wurde, kann zu Lebensmittelvergiftungen führen. Er sollte also vor dem Kochen oder Einfrieren nicht länger als ein bis zwei Tage im Kühlschrank aufbewahrt werden. Achten Sie auf das Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung und halten Sie sich daran. Dennoch gilt: Frischer Fisch sollte nach Meer riechen; wenn er stark fischig riecht oder mit milchigem Schleim bedeckt ist, sollten Sie vorsichtig sein.
Kartoffelsalat

Fertige Salate, zum Beispiel Kartoffel- oder Fleischsalate, und dazu andere Salate, die Mayonnaise enthalten, sollten nicht länger als drei bis fünf Tage nach dem Kauf verzehrt werden. Auch hier besteht ein erhöhtes Risiko für eine bakterielle Verunreinigung. Wurde der Salat länger als zwei Stunden außerhalb des Kühlschranks gelagert oder stand er gar beim Grillen oder Picknick in der prallen Sonne, ist es ratsam, ihn zu entsorgen.
Saucen und Dips
Es gibt einige Produkte, die sich nicht so schnell verbrauchen und oft eine ganze Weile im Kühlschrank lagern. Dazu zählen, Senf, Ketchup, Mayonnaise und Grillsaucen. Und kaum geht die Grillsaison wieder los, will man die Würzsaucen aus dem Schrank holen und muss feststellen, dass sie abgelaufen sind. Auch hier heißt es, besser ab damit in den Müll. Denn sobald ein Glas oder eine Flasche einmal geöffnet ist, gesellen sich auch gleich Bakterien dazu.
Ein allgemeiner Richtwert besagt, dass Senf nach dem Öffnen bis zu einem Jahr im Kühlschrank haltbar ist. Mayonnaise sollte innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden, während Ketchup häufig bereits nach sechs Monaten ungenießbar wird. Wenn Sie Schimmel in der Sauce finden, eine Farbveränderung bemerken, einen unangenehmen Geruch wahrnehmen oder sich Wasser an der Oberfläche bildet, sollten Sie die Sauce auf jeden Fall entsorgen.
Hühnerfleisch

Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen, aber das Hähnchen sieht blass oder gräulich aussieht, riecht übel oder wirkt aufgebläht, dann bloß die Finger weg und ab in den Müll. Der Essen von verdorbenem Hühnerfleisch kann zu einer schweren Lebensmittelvergiftung führen. Bei schweren Fällen muss man sogar ins Krankenhaus. In Extremfällen kann eine Lebensmittelvergiftung sogar tödlich enden.
Rinder- und Schweinehackfleisch
Rinderhackfleisch birgt ein höheres Risiko für Lebensmittelvergiftungen als ein Steak, da beim Zerkleinern des Fleisches Bakterien wie E. coli, Salmonellen oder Staphylokokken verteilt werden können. Wenn das Hackfleisch gut gekühlt und innerhalb von ein bis zwei Tagen verzehrt wird, bleibt das Risiko gering. Achten Sie daher auf das Verfalls- oder Verbrauchsdatum auf der Verpackung. Hackfleisch von der Frischetheke sollte am besten noch am selben Tag gegessen werden. Braten Sie das Hackfleisch immer gründlich durch.
Genau so verhält es sich beim Schweinehackfleisch. Da sich auch hier schnelle unterschiedliche Bakterienarten ausbreiten können, sollte das Verbrauchsdatum eingehalten werden. Nach dem Kauf sollte es also nicht länger als ein bis zwei Tage im Kühlschrank aufbewahrt werden. Doch auch dann gilt: Das Hack gut durchbraten, bis nichts mehr rosa ist.
Eier und Eiweiß

Wer die Eier nicht in der Packung im Kühlschrank lagert, weiß oftmals nicht, ob die noch frisch sind. Oftmals tragen Eier zwar ein MHD auf der Schale, aber eben nicht immer. Doch es gibt einen einfachen Trick, um die Haltbarkeit von Eiern zu testen: Dazu legen Sie das Ei in ein Glas mit Wasser. Sinkt es zu Boden, kann es noch gegessen werden. Sollte es jedoch an de Oberfläche schwimmen, sollte es entsorgt werden.
Dieser Test ist logischerweise nicht für Eiweiß geeignet. Wenn Sie noch etwas Eiweiß im Kühlschrank haben, weil Sie beispielsweise nur das Eigelb für ein Rezept verwendet haben, sollten Sie es innerhalb von drei Tagen verbrauchen oder einfrieren. Wenn das Eiweiß klumpig ist, sich verfärbt hat oder Stücke darin schwimmen, sollten Sie es umgehend entsorgen.
Muscheln
Grundsätzlich gilt: Lebende Muscheln, die im Kühlschrank aufbewahrt werden, sollten Sie innerhalb von fünf Tagen verbrauchen. Am besten schmecken sie jedoch, wenn sie innerhalb von zwei Tagen gegessen werden. Doch auch die richtige Lagerung spielt eine entscheidende Rolle: Muscheln niemals in Wasser oder in einem luftdichten Behälter aufbewahrt werden, am besten nur mit einem sauberen, feuchten Tuch abdecken.
Egal, wie frisch die Muscheln sind, Sie sollten die mit beschädigten Schalen aussortieren und alle entsorgen, die den Klopftest nicht bestehen und sich beim Antippen nicht schließen. Beim Kochen sollte sich die Schale öffnen; wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie die Muschel ebenfalls wegwerfen.
Austern

Ähnlich den Muscheln sollten Austern so frisch wie möglich verzehrt werden und bis zum Zeitpunkt des Schälens fest verschlossen bleiben. Außerdem sollten Sie sie zu Hause nicht länger als zwei Tage nach dem Kauf aufzubewahren. Ältere Menschen, Schwangere und Kleinkinder sollten rohe oder nur leicht gekochte Austern besser meiden.