Räucherlachs ist reich an guten Fetten und gilt als gesund. Allerdings sind die dünnen Lachsscheiben häufig mit Schadstoffen aber auch mit Bakterien belastet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen des Zoonosen-Monitorings 2023 mehrere Sorten Räucherlachs untersucht. Bei 354 Proben wurden Listeria monocytogenes in 8,2 Prozent der Fälle nachgewiesen.
Eine Probe (170 KbE/g) überschritt den Grenzwert von 100 Kolonie bildenden Einheiten pro Gramm, was die zulässige Höchstmenge für verzehrfertige Lebensmittel überschreitet.
Listerien in Räucherlachs gefährdet Risikogruppen
Trotzdem betont Gerhard Zellner, Vorsitzender der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV): „Die deutlich geringere Keimkonzentration sowie die geringere Zahl der kritischen Proben ist eine gute Entwicklung“. Nichtsdestotrotz rät das BVL Risikogruppen wie Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen vom Verzehr von Räucherlachs ab. Die Listeriose zählt zu den lebensmittelbedingten Infektionen mit der höchsten Sterblichkeit in der Europäischen Union.
„Zu verbrauchen bis“: Das Verbrauchsdatum auf einer Verpackung gibt an, bis wann ein Lebensmittel spätestens verzehrt werden sollte. Gerade bei Räucherlachs oder Graved Lachs sollte man diese Angabe beachten, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät. Und sogar hinterfragen, ob man den Fisch am letzten Tag noch verzehren möchte.
Räucherlachs: Verbrauchsdatum nicht ausreizen
Der Grund: Weil der Fisch in aller Regel nicht noch mal erhitzt wird, bevor er auf die Stulle wandert, bleiben die krankmachenden Bakterien erhalten. Und auch bei Kühlschranktemperatur können sich die Bakterien vermehren. Wer sich das ersparen möchte, sollte nicht nur dem Verbrauchsdatum auf der Lachs-Verpackung folgen, sondern auch den Empfehlungen zu Lagerung und Temperatur.
Die Verbraucherzentralen empfehlen: „Lachs drei, besser vier Tage vor Ablauf des Verbrauchsdatums essen, Lachs von zweifelhaftem Geruch und Aussehen sowie von eigenartiger Konsistenz reklamieren oder sogar die Lebensmittelüberwachung informieren.“