Großer Sieg für Arbeitnehmer. Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober entschieden: Wer für seinen Job zu wechselnden Einsatzorten fahren muss, für den gelten sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt als Arbeitszeit. Das heißt, künftig muss auch die Fahrzeit bezahlt werden.
Millionen Beschäftigte sind betroffen
Für Millionen Arbeitnehmer könnte dieses Urteil jetzt eine enorme Erleichterung sein. Beispielsweise ambulante Pflegekräfte, die zu mehreren Patienten am Tag fahren, Monteure, Bauarbeiter, die auf wechselnden Baustellen arbeiten, oder etwa Servicetechniker, die zu Kunden fahren und Maschinen reparieren oder warten.
Also alle ohne festen Arbeitsplatz, die zu Einsätzen geschickt werden. Da die Mitarbeiter während der Fahrzeiten keine Freizeit haben und über keinen festen Arbeitsplatz verfügen, urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Hin- sowie Rückfahrten zur festen Arbeitszeit gehören.
Was können Arbeitnehmer nun tun?
Betroffene können ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten suchen und ihn auf das Urteil hinweisen.
Rechtsanwalt Dirk M. Richter rät: „Dokumentieren Sie Ihre Fahrzeiten genau. Notieren Sie, wann Sie wo sein mussten und wie lange die Fahrten gedauert haben. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht einlenkt, lassen Sie sich beraten. Sie haben gute Chancen, Ihr Recht durchzusetzen.“

Viele Arbeitgeber handhaben das bisher anders. Manche bezahlen nur die Hinfahrt, nicht aber die Rückfahrt. Andere zahlen die Fahrzeit gar nicht oder nur mit einem reduzierten Satz. Das ist nach diesem Urteil nicht mehr haltbar.
Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers
Europaweit sind die Arbeitgeber verpflichtet, das Urteil einzuhalten. Da dies auch finanzielle Folgen haben kann, rät Dirk M. Richter, die Kosten zu kalkulieren und die aktuelle Planung ggf. zu überarbeiten.



