Am Freitag droht Berlin und Brandenburg der nächste Winter-Ausnahmezustand.
Eis, Schnee, Sturm und Dauerfrost legen die Hauptstadtregion lahm. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor einer „extremen Lage“. Sturmtief „Elli“ bringt kräftigen Schnee, gefrierenden Regen, schlechte Sicht und enorme Schneeverwehungen. Bis zu 15 Zentimeter Neuschnee sind möglich.
Diese Regeln gelten für Arbeitnehmer bei Eis und Schnee
Für viele Beschäftigte stellt sich damit eine ganz konkrete Frage: Muss ich mir das wirklich antun und bei Eis, Schnee und Verkehrschaos zur Arbeit? Der Berliner KURIER hat dazu mit Gerd Klier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gesprochen – und klärt, welche Rechte Arbeitnehmer bei Schneechaos haben und wann man besser zum Telefon greift als zum Autoschlüssel.
Seine klare Antwort: Grundsätzlich ja. Auch bei Schneechaos und Eisglätte müssen Arbeitnehmer zur Arbeit erscheinen. „Einfach zu Hause bleiben geht nicht“, sagt Klier. Wer wegen des Wetters gar nicht erst losfährt und sich nicht meldet, riskiert im Zweifel eine Abmahnung. Denn der Weg zur Arbeit liegt rechtlich beim Arbeitnehmer – nicht beim Arbeitgeber.

Kommt es wegen Schnee oder Verkehrschaos zu Verspätungen, ist das ebenfalls kein Freibrief. Zu spät kommen bleibt zu spät kommen. Entscheidend sei aber, wie man sich verhält. Wer früh merkt, dass es Probleme gibt, sollte den Arbeitgeber sofort informieren. „Kommunikation ist das A und O“, so Klier. Wer Bescheid sagt, zeigt guten Willen – und steht deutlich besser da.
Wann der Arbeitsweg unzumutbar sein kann
Ganz ohne Ausnahmen geht es aber nicht. Liegen offizielle Extremwetterwarnungen vor, sind Straßen gesperrt oder droht ernsthafte Gefahr, kann der Weg zur Arbeit im Einzelfall unzumutbar sein. Dabei spielt auch eine Rolle, ob jemand mitten in der Stadt wohnt und nur wenige Minuten unterwegs ist – oder auf dem Land lebt, wo Bahnen gar nicht mehr fahren.
Rechtlich abgesichert ist man damit jedoch nicht automatisch. Wer zu Hause bleibt, handelt zunächst auf eigenes Risiko. Eine objektiv gefährliche Lage verbessert allerdings die Chancen deutlich, im Streitfall recht zu bekommen.
Kein automatischer Anspruch auf Homeoffice
Viele hoffen in solchen Situationen auf Homeoffice – doch auch hier bremst der Fachanwalt Erwartungen. Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Homeoffice ist nur möglich, wenn es vorher vereinbart wurde oder der Arbeitgeber zustimmt. Klier rät deshalb, solche Szenarien nicht erst im Schneesturm zu klären, sondern frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen.




