Eisfalle Berlin

BSR erklärt, warum kaum gestreut wurde

Festgetretener Schnee ist zu Eis geworden. Berlins Gehwege sind eine gefährliche Rutschpartie. Wie kann das sein? Der KURIER hat nachgehakt.

Author - Sharone Treskow
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Fußgänger leben in Berlin bei Eis und Schnee gefährlich. Winterdienst ist eher Glückssache.
Fußgänger leben in Berlin bei Eis und Schnee gefährlich. Winterdienst ist eher Glückssache.imagebroker/Imago

Berlin-Die Hauptstadt schlittert, wortwörtlich. Viele Gehwege sind durch die eiskalten Temperaturen und den vergangenen Schneefall zu einer einzigen Eisbahn verkommen. Alle Bezirke berichten das Gleiche: Man kann teilweise kaum noch rausgehen, ohne auszurutschen. Die Gefahr, hinzufallen, ist groß und lauert überall. Das Problem: Es wurde offenbar kaum gestreut! Wer schuld daran ist, erklärt die BSR jetzt für den KURIER.

Die Berliner rutschen aus, Schuld sind die Vermieter!

Vor ihrem Haus wurde nicht geräumt? Sie rutschen auf dem Weg zur Arbeit aus? Die Schuld liegt hier nicht bei der Berliner Stadtreinigung (BSR), wie ein Sprecher dem KURIER erklärt: „Für den Winterdienst auf Gehwegen sind grundsätzlich die jeweiligen Anlieger/-innen verantwortlich.“ Also die Eigentümer und Hausverwaltungen der jeweiligen angrenzenden Häuser. Das gilt übrigens auch für Privatstraßen und Mülltonnen-Zugänge.

Auf einer öffentlichen Straße wurde nicht gestreut? Schuld ist der Eigentümer des angrenzenden Hauses.
Auf einer öffentlichen Straße wurde nicht gestreut? Schuld ist der Eigentümer des angrenzenden Hauses.Bernd Friedel / Imago

„Diese müssen im Gehwegbereich Schnee räumen und mit abstumpfenden Mitteln streuen (zum Beispiel Splitt oder Sand)“, betont der Sprecher weiter. „Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen.

Die BSR wiederum ist „nur“ für die Stadtautobahnen, Straßen, Fußgängerüberwege, Radfahrstreifen, Radwege, Haltestellen, öffentliche Plätze sowie Fußgängerzonen verantwortlich.

Warum hält sich niemand an die Streu-Pflicht?

„Verstöße gegen die Räum- und Streu-Pflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden von den Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet“, erklärt die BSR weiter. Betroffenen rät der Sprecher: „Bezüglich der Durchsetzung der Anliegerpflicht beim Gehwege-Winterdienst wenden Sie sich bitte an die bezirklichen Ordnungsämter.“

Die BSR ist unterwegs in der Stadt mit ihren Räumfahrzeugen. Für Gehwege ist sie jedoch nicht zuständig.
Die BSR ist unterwegs in der Stadt mit ihren Räumfahrzeugen. Für Gehwege ist sie jedoch nicht zuständig.Sabine Gudath/imago

Diese Regelung ist natürlich keine Neuigkeit. Wieso halten sich die zuständigen Hauseigentümer nicht daran? „An die Anliegerpflicht beim Winterdienst auf Gehwegen haben wir in unserer Kommunikation wiederholt erinnert. Jedoch kommen offenbar viele dieser Pflicht nicht hinreichend nach“, so die BSR.

In Hamburg wurde Salz-Verbot aufgehoben, bald auch in Berlin?

Dass die Lage auf Berlins Gehwegen so gefährlich ist, hat sicherlich auch damit zu tun, dass Anlieger Schnee und Eis nur mit Sand und Splitt bekämpfen dürfen – und nicht mit dem viel effektiveren Streusalz. Dieses Mittel ist allein der BSR vorbehalten, zum Beispiel für Hauptverkehrsstraßen. Wieso? Zum Schutz von Umwelt und Vegetation.

In Berlin darf privat nur mit Sand und Split gearbeitet werden, Streusalz ist der Umwelt zuliebe verboten.
In Berlin darf privat nur mit Sand und Split gearbeitet werden, Streusalz ist der Umwelt zuliebe verboten.Lichtgut/imago

Tatsächlich wurde das Tausalz-Verbot in Hamburg gerade erst aufgehoben, wegen der heftigsten Schneefälle seit 15 Jahren in der Hansestadt. Hier herrscht nach anhaltendem Wechsel von Tau und Frost ebenfalls gefährliche Glätte in der ganzen Stadt. Ob Berlin sich bald ein Beispiel an Hamburg nehmen wird?

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