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Brückentage 2027: Mit cleverer Planung sind bis zu 54 freie Tage drin

2027 wird ein vergleichsweise hartes Jahr für Arbeitnehmer. Viele Feiertage fallen auf Wochenenden.

Author - Stefanie Hildebrandt
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Jetzt schon an den Urlaub 2027 denken. Mit guter Planung lässt sich mehr freie Zeit herausholen.
Jetzt schon an den Urlaub 2027 denken. Mit guter Planung lässt sich mehr freie Zeit herausholen.Jens Büttner/dpa

Für Arbeitnehmer in Deutschland wird das Jahr 2027 bei den Brückentagen kein Selbstläufer. Mehrere bundesweite Feiertage fallen ungünstig auf ein Wochenende: Sowohl der Tag der Arbeit (1. Mai), der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober) als auch der erste und zweite Weihnachtsfeiertag liegen auf einem Samstag oder Sonntag. Sogar Neujahr 2028 fällt auf einen Samstag.

Gut geplant, lässt sich der Urlaub leicht verlängern

Trotzdem müssen Urlauber nicht auf längere Auszeiten verzichten. Wer seine freien Tage früh festlegt und geschickt mit Feiertagen kombiniert, kann aus 28 Urlaubstagen insgesamt bis zu 54 freie Tage herausholen.

Mai wird zum Urlaubsmonat des Jahres

Besonders attraktiv ist die Zeit rund um Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Wer zwischen dem 3. und 21. Mai gezielt Urlaub nimmt, kann mit lediglich 13 Urlaubstagen insgesamt 23 Tage am Stück freibekommen – vom 1. bis 23. Mai 2027.

Gerade für Reisen im Frühsommer bietet sich dieser Zeitraum an. In vielen Urlaubsregionen sorgen bereits angenehme Temperaturen für beste Bedingungen, während die Sommerferien und die damit verbundene Hauptreisezeit noch nicht begonnen haben. Das bedeutet oft weniger Andrang und günstigere Preise.

Bis zu vier Wochen am Stück frei

In einigen Bundesländern lässt sich die freie Zeit sogar noch weiter ausbauen. Wer den Feiertag Fronleichnam am 27. Mai 2027 einbezieht, kann mit 17 Urlaubstagen insgesamt 30 freie Tage am Stück erreichen.

Von diesem Vorteil profitieren allerdings nur Beschäftigte in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, wo Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist.

Die besten Brückentage 2027 auf einen Blick

Ostern

16 Tage frei: 20. März bis 4. April 2027. Dafür nötig: 8 Urlaubstage (22. bis 25. März sowie 30. März bis 2. April).

Christi Himmelfahrt und Pfingsten

23 Tage frei: 1. bis 23. Mai 2027. Dafür nötig: 13 Urlaubstage (3. bis 5. Mai, 7. Mai, 10. bis 14. Mai sowie 18. bis 21. Mai).

Heilige Drei Könige (nur Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt)

10 Tage frei: 1. bis 10. Januar 2027. Dafür nötig: 4 Urlaubstage (4. und 5. Januar sowie 7. und 8. Januar).

Auch kurze Auszeiten lohnen sich

Nicht nur längere Reisen profitieren von geschickter Planung. Je nach Bundesland bieten Feiertage wie der Weltfrauentag, der Weltkindertag, Allerheiligen oder der Buß- und Bettag die Möglichkeit, mit nur einem Urlaubstag ein verlängertes Wochenende zu genießen.

Fest steht: 2027 hält bundesweit weniger attraktive Brückentage bereit als das Vorjahr. Besonders enttäuschend für viele Beschäftigte: Rund um Weihnachten lässt sich diesmal kein längerer Feiertagsurlaub herausholen. Umso wichtiger ist es, die verbliebenen Möglichkeiten frühzeitig zu nutzen und den Jahresurlaub strategisch zu planen.

Nicht alle Arbeitnehmer profitieren dabei 2027 gleichermaßen von den Brückentagen. Besonders günstig ist die Lage in Bundesländern mit zusätzlichen gesetzlichen Feiertagen.

An der Spitze stehen Bayern und Baden-Württemberg. Dort fällt mit Heilige Drei Könige (6. Januar) bereits früh im Jahr ein zusätzlicher Feiertag an. Zudem ermöglicht Fronleichnam (27. Mai) eine Verlängerung der ohnehin attraktiven Urlaubsphase rund um Christi Himmelfahrt und Pfingsten.

Ebenfalls gute Chancen auf längere Auszeiten haben Beschäftigte in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, da auch dort Fronleichnam gefeiert wird. 
Von einzelnen zusätzlichen Brückentagsmöglichkeiten profitieren außerdem:

Berlin mit dem Internationalen Frauentag (8. März, ein Montag), Thüringen mit dem Weltkindertag (20. September, ein Montag) sowie Sachsen mit dem Buß- und Bettag (17. November, ein Mittwoch).

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