Also doch. Mehrere Bundestagsabgeordnete streben nach Medienberichten ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD an. Ein entsprechender Antrag, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, wurde von Abgeordneten aus den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken initiiert.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine gemeinsame Initiative der gesamten Fraktionen, sondern um einen Gruppenantrag, der von mindestens zehn Abgeordneten pro Fraktion unterstützt wird. Wie die Zeitung „Welt“ berichtet, wurde der Antrag über Monate vorbereitet und am vergangenen Freitag fertiggestellt.
Der Antrag fordert das Bundesverfassungsgericht auf, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist. Grundlage hierfür ist Artikel 21 des Grundgesetzes sowie Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Alternativ wird beantragt, der AfD die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag benötigt es die Zustimmung von mindestens 37 Abgeordneten, also fünf Prozent des Bundestags.
Verstöße gegen die Menschenwürde
Den Abgeordneten zufolge nimmt die AfD eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein. Zahlreiche Äußerungen von AfD-Führungskräften auf Bundes- und Landesebene werden als Verstöße gegen die Menschenwürde gewertet. Besonders hervorgehoben werden diskriminierende Aussagen gegen Migranten, Muslime und sexuelle Minderheiten. Die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ wird als besonders drastisches Beispiel genannt.
Der Antrag bezieht sich unter anderem auf Gerichtsurteile aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen. So hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Mai entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und überwachen darf. Das Thüringer OVG kam in einem Beschluss im Februar zu dem Schluss, dass es „gewichtige Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass der Thüringer AfD-Landesverband verfassungsfeindlich ausgerichtet sei.

Hürden für Parteiverbot sind hoch
Die Diskussion um ein Parteiverbot der AfD ist nicht neu. Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich Ende Mai skeptisch und betonte, dass die Hürden für ein Parteiverbot in einer Demokratie sehr hoch seien. „Ein Parteiverbot ist eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie“, sagte Scholz damals. Tatsächlich war bereits 2017 das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht befand, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolge, aber keine reale Bedrohung für die Demokratie darstelle.
Allerdings hat das Gericht der NPD Anfang 2023 die staatliche Parteienfinanzierung entzogen. Diese Entscheidung basierte auf einer Grundgesetzergänzung von 2017, die es ermöglicht, Parteien die Finanzierung zu streichen, auch wenn sie nicht verboten sind, sofern sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. ■