Bundesverfassungsgericht

NPD bekommt sechs Jahre lang kein Geld vom Staat

Seit einigen Jahren bekommt die NPD kein Geld mehr aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bleibt das so.

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts: Peter Frank (l-r), Thomas Offenloch, Astrid Wallrabenstein, Vizepräsidentin Doris König, Christine Langengeld, Rhona Fetzer und Holger Wöckel (hinten).
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts: Peter Frank (l-r), Thomas Offenloch, Astrid Wallrabenstein, Vizepräsidentin Doris König, Christine Langengeld, Rhona Fetzer und Holger Wöckel (hinten).Uwe Anspach/dpa Pool/dpa

Die rechtsextreme NPD wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in „Die Heimat“ umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Diskutiert wird das Urteil auch in Bezug auf die AfD. (Az. 2 BvB 1/19)

Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot der Partei hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.

Der Gesetzgeber schuf darauf die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Vergünstigungen der Partei und der Zuwendungen (Spenden) an sie.

Zuletzt waren es rund 370.600 Euro gewesen - wegen der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern

Parteien können laut dem Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit – zum Beispiel für den Wahlkampf - bekommen. Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Summe der staatlichen Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet. Dabei spielen unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um dazu berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.

Da dies der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach Zahlen des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr. Ein Jahr zuvor waren es noch rund 370.600 Euro gewesen – sie erreichte damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.

Eklat: Bei der Verhandlung war kein NPD-Vertreter anwesend

Bei der mündlichen Verhandlung im Juli vergangenen Jahres hatte es einen Eklat gegeben, weil kein Parteivertreter der NPD erschienen war – laut Gericht ein einmaliger Vorgang. Auch zur Urteilsverkündung schickte „Die Heimat“ niemand. Auf ihrer Internetseite hatte sie damals erklärt, sie lasse sich nicht „zum Statisten einer Justiz-Simulation machen“. Die Verhandlung werde zu einem „Schauprozess verkommen“. Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, verhandelte das Gericht weiter.

Die Entscheidung des Gerichts könnte auch eine Vorlage für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot ein Finanzierungs-Ausschlussverfahren ins Gespräch gebracht.■