Gut Integrierte sollen in Deutschland bleiben können, andere sollen in ihr Heimatland zurückkehren müssen: Fast einen Monat nach dem Sturz von Diktator Assad hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Plan für den Umgang mit Geflüchteten aus Syrien. Demnach sollen Syrer unter bestimmten Bedingungen in ihr Heimatland zurückkehren müssen.
„So wie es unser Recht vorsieht, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schutzgewährungen überprüfen und aufheben, wenn Menschen diesen Schutz in Deutschland nicht mehr brauchen, weil sich die Lage in Syrien stabilisiert hat“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das wird dann für jene gelten, die kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen wie Arbeit oder Ausbildung haben und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren“, betonte die Innenministerin.
Das Auswärtiges Amt und ihr Ministerium arbeiteten gemeinsam daran, nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad durch islamistische Milizen am 8. Dezember ein klareres Bild von der Lage in Syrien zu gewinnen. „Dabei haben wir vor allem die Sicherheitsfragen im Blick“, sagte Faeser. „Außerdem stimmen wir uns in unserem gesamten Handeln eng mit unseren europäischen und internationalen Partnern ab.“
Straftäter und Islamisten schnellstmöglich abzuschieben
Faeser nannte gegenüber den Funke-Zeitungen für sie wichtige Punkte: „Erstens: Wer gut integriert ist, arbeitet, Deutsch gelernt hat und hier eine neue Heimat gefunden hat, der soll in Deutschland bleiben dürfen.“ Zweitens würden Menschen unterstützt, die zurückkehren wollten. Dafür werde das Programm des Bundes zur freiwilligen Rückkehr erweitert.
Drittens sprach sich die Innenministerin dafür aus, Straftäter und Islamisten schnellstmöglich abzuschieben. „Die rechtlichen Möglichkeiten dafür haben wir stark erweitert und werden sie nutzen, sobald die Lage in Syrien dies zulässt“, sagte sie.
In Deutschland leben laut Bundesinnenministerium aktuell rund 975.000 Syrer. Die meisten kamen seit 2015 infolge des syrischen Bürgerkriegs. Mehr als 300.000 von ihnen haben einen subsidiären Schutztitel. Sie wurden also nicht wegen einer individuellen Verfolgung aufgenommen, sondern wegen des Bürgerkriegs in ihrer Heimat.
Nach dem Umsturz in Syrien hatte Faeser die Entscheidung von Asylanträgen für Menschen aus dem Land vorerst ausgesetzt, diese Maßnahme sollte gelten, „bis die Lage klarer ist“, sagte Faeser Anfang Dezember. ■