Debatte

Freibad verlangt doppelte Preise für ausländische Besucher

Schweizer Freibad behandelt Ausländer differenziert und polarisiert mit seinen Regeln – ist das okay?

Author - Sharone Treskow
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Das Freibad hat Ausländern im vergangenen Jahr den Zutritt verwehrt, weil es angeblich zu viel Unruhe durch französische Jugendliche gab. (Symbolbild)
Das Freibad hat Ausländern im vergangenen Jahr den Zutritt verwehrt, weil es angeblich zu viel Unruhe durch französische Jugendliche gab. (Symbolbild)Freepic/Magnific

Ein Schweizer Freibad sorgt für Diskussionsstoff. Den Betreibern wird Rassismus vorgeworfen, weil sie Ausländer aus ihrer Anlage fernhalten wollen und dafür schon verschiedene drastische Maßnahmen ergriffen haben. Aber ist das überhaupt erlaubt – und wie sähe die rechtliche Lage in Berlin aus?

Freibad polarisiert mit Ausländerverbot

Nach einem Sommer voller Ärger sorgt ein Schweizer Freibad erneut für Diskussionen. In der 6000-Einwohner-Stadt Pruntrut (Porrentruy) im Kanton Jura hatte die Kommune im vergangenen Jahr eine drastische Maßnahme ergriffen: Ausländer wurden komplett vom Besuch ausgeschlossen.

Vorausgegangen waren mehrere Vorfälle im Sommer 2025, bei denen vor allem junge Männer aus dem benachbarten Frankreich negativ aufgefallen sein sollen. Die Entscheidung sorgte international für Aufsehen.

In diesem Freibad in Porrentruy gelten strenge Beschränkungen für Ausländer.
In diesem Freibad in Porrentruy gelten strenge Beschränkungen für Ausländer.Pius Koller / Imago

Jetzt rudert die Stadt zurück: Das Freibad ist in der Saison 2026 wieder für alle zugänglich. Doch ganz ohne Einschränkungen bleibt das nicht. Denn wer nicht in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Nicht-Schweizer zahlen doppelt so viel Eintritt

Das neue Preismodell hat es in sich: Erwachsene ohne Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Schweiz zahlen 15 Franken Eintritt – rund 16,40 Euro. Einheimische hingegen kommen mit 7,50 Franken deutlich günstiger ins Bad. Auch Jugendliche sind betroffen: Sie zahlen 10 statt 5 Franken.

Hinzu kommen weitere Hürden. Nicht-Ortsansässige müssen ihre Tickets vorab online kaufen und beim Eintritt ein Ausweisdokument vorzeigen. Ein Saisonabo steht ihnen nicht zu.

Nur Schweizer dürfen zum Normalpreis in das Freibad. (Symbolbild)
Nur Schweizer dürfen zum Normalpreis in das Freibad. (Symbolbild)Zinkevych/Magnific

Die Stadt begründet die Maßnahme klar: „Diese Bestimmung dient dazu, eine kontrollierte Steuerung der Besucherströme sicherzustellen und die Einhaltung der Zugangsbedingungen der Anlage zu gewährleisten.“ Zudem heißt es: „Die Betriebsleitung behält sich das Recht vor, den Eintritt zu verweigern, falls die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten werden.“

Preis sorgt für Kritik – und Zustimmung

Vor Ort gehen die Meinungen auseinander. Einige Badegäste kritisieren die Preisunterschiede scharf. Sie halten den Aufschlag für „zu groß“ und befürchten, dass vor allem Familien aus Frankreich künftig fernbleiben. Für manche wirkt die Regel wie ein Generalverdacht gegenüber Nicht-Schweizern.

Andere erinnern sich dagegen an die Probleme im vergangenen Jahr. Mehrfach musste die Polizei eingreifen, insgesamt erhielten 20 Personen Hausverbot – wegen unangemessenen Verhaltens und Missachtung der Baderegeln. Eine Besucherin berichtet gegenüber  „20Min.ch“, einem Schweizer Portal: „Sie kamen nicht hierher, um eine gute Zeit zu erleben, sondern um Unruhe zu stiften.“ Ein anderer Badegast sieht den Preisaufschlag daher pragmatisch: „Klar, es ist teuer – aber so kommen die Unruhestifter auch weniger.“

Könnten Berliner Freibäder auch ein solches Verbot einführen?

Die Debatte fügt sich in eine größere Diskussion ein. Schon im vergangenen Jahr hatten Vorfälle in Freibädern auch in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt. Vor allem in Berlin ist die Sicherheit in Sommerbädern ein großes Thema. Die Berliner Bäderbetriebe haben deshalb in den vergangenen Jahren ihre Sicherheitskräfte aufgestockt und in Brennpunkt-Bädern eine Personalausweis-Pflicht eingeführt.

In Berliner Freibädern gehören Sicherheitskräfte längst zum Alltag.
In Berliner Freibädern gehören Sicherheitskräfte längst zum Alltag.Uwe Steinert/Imago

Was sich das Freibad in der Schweiz erlaubt hat, wäre in Berlin übrigens nicht möglich: Ein generelles Ausländerverbot in Freibädern wäre rechtlich kaum zulässig. Der zentrale Grund ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung unter anderem wegen der Herkunft oder Nationalität bei öffentlichen Angeboten wie Schwimmbädern verbietet. Ein pauschaler Ausschluss von Ausländern würde daher sehr wahrscheinlich gegen geltendes Recht verstoßen.

Auch beim Thema Eintrittspreise gibt es klare Grenzen: Unterschiede allein aufgrund der Staatsangehörigkeit wären rechtlich problematisch und angreifbar. Zulässig bleibt aber, dass Betreiber bei Fehlverhalten konsequent eingreifen. Einzelne Personen können bei Regelverstößen des Bades verwiesen oder mit Hausverbot belegt werden. Maßnahmen müssen sich also immer gegen konkretes Verhalten richten – nicht gegen ganze Gruppen.

Wie ist Ihre Meinung zu dem Schweizer Freibad? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.