Zum 1. Juli 2026 greifen neue Mindestlöhne in der Pflege. Je nach Ausbildung gelten dann unterschiedliche Untergrenzen. Eine aktuelle Auswertung zeigt jedoch: In der Praxis liegt die Bezahlung oft schon deutlich über der Mindestgrenze.
Mehr Geld für Pflege-Jobs
Pflegefachkräfte bekommen mindestens 21,03 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 Euro. Für Hilfskräfte und Quereinsteiger liegt die Grenze bei 16,52 Euro. Die Zahlen stammen aus 18.115 Stellenanzeigen auf der Plattform Pflegia. Die Auswertung zeigt: Zwischen Mindestlohn und tatsächlicher Bezahlung klafft oft eine klare Lücke.

Im Schnitt liegt das niedrigste angebotene Gehalt bereits bei 25,31 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte, 20 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 19,69 Euro für Pflegehilfskräfte und Quereinsteiger. Damit verdienen Beschäftigte je nach Job zwischen 2,20 und 4,28 Euro pro Stunde mehr als künftig vorgeschrieben.
Besonders deutlich ist das Bild bei den Anteilen: 97 Prozent der Stellen für Pflegefachkräfte liegen bereits über der neuen Untergrenze – 94 Prozent bei qualifizierten Pflegehilfskräften und 91 Prozent bei Pflegehilfskräften und Quereinsteigern. Heißt: Für die meisten Jobs verändert sich durch die neuen Regeln wenig. Die Branche zahlt schon heute mehr.
Berlin vorne mit dabei
Auch regional zeigt sich ein klares Bild: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es kaum. Bei Pflegefachkräften reichen die Werte von 94 Prozent in Sachsen bis zu 100 Prozent in Bremen. Berlin liegt mit 99 Prozent fast an der Spitze. Ähnlich bei qualifizierten Pflegehilfskräften: Berlin erreicht hier sogar 100 Prozent.

Bei Helfern und Quereinsteigern schaffen mehrere Länder, darunter Berlin und Brandenburg, ebenfalls die 100-Prozent-Marke. Am unteren Ende liegen Sachsen-Anhalt mit 80 Prozent sowie Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit jeweils 85 Prozent.
Für die Erhebung wurden mehr als 18.000 Stellenanzeigen mit konkreten Gehaltsangaben geprüft. Entscheidend war jeweils das niedrigste angebotene Gehalt pro Anzeige. So wird sichtbar, was Bewerbern mindestens zugesagt wird.


