Diese Tat entsetzt Deutschland – und sorgt zugleich für Streit in der Politik! Am Mittwoch griff ein 28-jähriger Mann in Aschaffenburg eine Kindergarten-Gruppe an, tötete einen zwei Jahre alten Jungen und einen Passanten, der eingreifen und helfen wollte. Am Donnerstag wurde der mutmaßliche Messer-Mörder einem Haftrichter vorgeführt und in die Psychiatrie eingewiesen. Inzwischen werden auch immer mehr Dinge über den Mann bekannt – es heißt, Enamullah O. (28) sei schon mehrfach wegen Gewalttaten aufgefallen.
Messer-Gewalt in Aschaffenburg: Haben die Behörden bei Enamullah O. versagt?
Ist die blutige Messer-Attacke von Aschaffenburg auf ein Behördenversagen zurückzuführen? Zumindest spitzt sich nun ein handfester Streit um Zuständigkeiten zu: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Versagen vorgeworfen. Dies habe eine mögliche Abschiebung des 28-jährigen tatverdächtigen Afghanen nach Bulgarien verhindert, sagte Herrmann am Donnerstag. Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) wiesen die Kritik zurück.
Der 28-Jährige hatte am Mittwoch eine Kindergartengruppe in einem Park mit einem Messer attackiert, dabei einen Jungen (2) getötet. Auch ein Passant (41), der helfen wollte, starb. Weitere Menschen wurden verletzt. Eine Ermittlungsrichterin erließ am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Unterbringungsbefehl – der mutmaßliche Mörder kommt also in die Psychiatrie. Zeitgleich fand in Aschaffenburg eine Mahnwache statt, unzählige Menschen trauerten um die Opfer des brutalen Messer-Angriffs.

Und viele fragen sich: Hätte die Tat verhindert werden können? Der Tatverdächtige hätte laut Herrmann schon im Sommer 2023 abgeschoben werden können. Die am 19. Juni 2023 im Dublin-Verfahren angeordnete Abschiebung nach Bulgarien sei den für diese Abschiebung zuständigen bayerischen Behörden aber um Wochen verspätet mitgeteilt worden. Damit sei die Abschiebung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht mehr möglich gewesen. Bis Dezember wurde vom Bamf keine Entscheidung über die Abschiebung getroffen. Der Täter habe dann erklärt, er wolle freiwillig ausreisen, was er allerdings nicht tat.
Die Kriminal-Akte von Enamullah O.: Er fiel bereits mehrfach mit Vergehen auf
Inzwischen ist auch bekannt, dass der Mann bereits mehrfach auffällig geworden war. So sei er durch Straftaten aufgefallen, auch durch Gewalttaten. Im Frühjahr 2024 wurde er etwa wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er sich in einem Flüchtlingszentrum in Schweinfurt geprügelt hatte. Die Geldstrafe zahlte er nicht, deshalb sei laut einem Bericht der „Bild“ eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt worden. Doch auch die trat er offenbar nicht an. Außerdem gab es Berichten zufolge Verfahren wegen Betrugs, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.