Neue Regel

Tschüss, Hundepipi: Wer nicht mit Wasser nachspült, muss zahlen

Kotbeutel gehören für Hundebesitzer längst dazu. In der Schweiz kommt eine weitere Pflicht hinzu: Der Urin des Vierbeiners muss mit Wasser verdünnt werden.

Author - Paula Hitzemann
Teilen
In der Schweiz müssen Hundebesitzer neben Kotbeuteln jetzt auch Wasserflaschen dabeihaben.
In der Schweiz müssen Hundebesitzer neben Kotbeuteln jetzt auch Wasserflaschen dabeihaben.KI-generiert.

Herrchen und Frauchen aufgepasst: Wer mit seinem Hund in der Schweizer Gemeinde Chiasso unterwegs ist, muss künftig mehr dabeihaben als nur Kotbeutel. Denn ab August sind Hundebesitzer verpflichtet, neben dem „großen Geschäft“ auch den Urin ihrer Tiere mit Wasser nachzuspülen. Wer sich nicht daran hält, muss zahlen.

Darum muss Hunde-Urin nun nachgespült werden

In Chiasso stinkt es. Wer ist schuld? Die Hunde. Kein Wunder, die Kleinstadt im Kanton Tessin direkt an der Grenze zu Italien hat nur rund 7500 Einwohner, aber auf die kommen nach Angaben der Gemeinde mindestens 500 Hunde. Und die hohe Anzahl an Vierbeinern hat Folgen: Vor allem in der historischen Fußgängerzone sorgt Hunde-Urin inzwischen für zunehmend unangenehme Gerüche.

In den ersten Wochen soll es Ermahnungen geben, wenn jemand erwischt wird, wie er den Urin nicht nachspült, danach droht eine Buße von 100 Franken.
In den ersten Wochen soll es Ermahnungen geben, wenn jemand erwischt wird, wie er den Urin nicht nachspült, danach droht eine Buße von 100 Franken.Salvatore Di Nolfi

Kopfsteinpflaster und Laternenpfähle müssten regelmäßig zusätzlich gereinigt werden und im Sommer komme außerdem der starke Geruch hinzu. „Dort musste immer extra geputzt werden, und mit der Wärme stinkt es auch“, erklärt Stadtschreiber Umberto Balzaretti.

Wasserflasche wird in Chiasso zur Pflicht

Die neue Regel ist in einer Mitte Juni aktualisierten Gemeindeverordnung festgeschrieben. Dort heißt es: „Hundebesitzer sind verpflichtet, die flüssigen Ausscheidungen ihrer Tiere zu beseitigen, indem sie unverzüglich eine ausreichende Menge Wasser darüber gießen, um diese zu verdünnen und die betroffenen Flächen zu reinigen.“

Deshalb müssen Hundehalter beim Spaziergang künftig immer eine kleine Flasche oder einen anderen geeigneten Wasserbehälter dabeihaben. Zunächst will die Gemeinde nur Verwarnungen aussprechen, danach kostet ein Verstoß 100 Franken – umgerechnet ungefähr 108 Euro.

Für die Verantwortlichen ist die neue Vorschrift eine pragmatische Lösung. Balzaretti erklärt: „Es gibt keinen Grund zur Empörung.“ Schließlich hätten viele Menschen bei sommerlichen Temperaturen ohnehin eine Wasserflasche dabei – und davon könnten sie dann auch etwas spenden, damit ihr Hund sein „kleines Geschäft“ erledigen kann

Was denken Sie über die Regelung? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com.