Es ist ein grausames Verbrechen, das die kleine Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg bundesweit bekannt gemacht hat: Ein Sechsjähriger wird schwer verletzt in einem Gebüsch gefunden, erliegt seinen Verletzungen. Später wird ein 14-jähriger Freund der Familie festgenommen. Er soll den kleinen Jungen getötet haben. Nun beginnt der Prozess.
Was war passiert? Am 14. September des vergangenen Jahres war Joel (6) nicht wie vereinbart vom Spielen nach Hause gekommen. In großer Sorge hatten seine Eltern ihn als vermisst gemeldet. Sofort startete eine groß angelegte Suchaktion. Spürhunde, Hubschrauber, Feuerwehr und zahlreiche Anwohner durchkämmten die Umgebung.
Joel starb in einem Gebüsch am Bolzplatz in Pragsdorf
„Kurze Zeit später wurde der sechsjährige Junge durch Feuerwehrleute mit massiven Verletzungen am Oberkörper in einem Gebüsch aufgefunden“, erklärte Polizeisprecherin Anja Schulz damals. Und weiter: „Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen und einer sofortigen Einlieferung ins Krankenhaus konnte nur noch der Tod des Jungen festgestellt werden.“
Die brutale Tat soll sich in einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern abgespielt haben. Dort, wo Joel starb, stehen Monate später noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz.

Die Ermittler kamen schnell auf die Spur, dass ein 14-Jähriger der Täter sein könnte. Er hatte sich in Widersprüche verstrickt, zudem wurde seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden – einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern, mit dem siebenmal auf den kleinen Joel eingestochen worden war.
Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft. An diesem Dienstag (9.30 Uhr) beginnt der Prozess gegen den Jugendlichen wegen Totschlags vor dem Landgericht Neubrandenburg. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Weil er Jugendlicher ist, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Beschuldigter im Fall Joel voll schuldfähig
Einem Gutachten zufolge ist der Jugendliche schuldfähig. „Nach dem Ergebnis der forensisch-psychiatrischen und entwicklungspsychologischen Begutachtung des Angeschuldigten ist die Staatsanwaltschaft von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit überzeugt“, hieß es vor wenigen Wochen in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Sie wies aber auch darauf hin, dass für den jugendlichen Angeschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte.
Der Fall um Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Frage, warum der Sechsjährige sterben musste, ist bis zum Tag des Prozessauftakts nicht beantwortet. Abzuwarten bleibt, ob sich der Angeklagte vor Gericht zu den Vorwürfen äußern wird.
Im gesamten Prozess sollen laut Gericht rund 40 Zeugen und fünf Sachverständige befragt werden. Zu Beginn am Dienstag sind demnach fünf Zeugen geladen. Nach dem Prozessauftakt sind sechs Fortsetzungstermine vorgesehen. ■