Bußgeld trotz Blaulicht

Geblitzt im Einsatz: Feuerwehrmann muss Strafe zahlen und zieht nun vor Gericht

Ein Feuerwehrmann aus Sachsen soll 340 Euro blechen und den Führerschein abgeben – weil er im Einsatz geblitzt wurde. Welche Regeln gelten in Berlin?

Author - Sebastian Karkos
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Ein Einsatzwagen der Feuerwehr. Manchmal muss es schnell gehen.
Ein Einsatzwagen der Feuerwehr. Manchmal muss es schnell gehen.imago/Seeliger

Dieser Fall sorgt für Aufsehen! Ein Einsatz, bei dem jede Minute zählt. Blaulicht, Zeitdruck, Verantwortung – und plötzlich klickt der Blitzer. Ein Feuerwehrmann soll dafür nun tief in die Tasche greifen: 340 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.

Der Feuerwehrmann war 39 km/h zu schnell

Passiert ist das in Sachsen. Der Feuerwehrmann soll im Mai 2025 auf einer Straße in Taucha auf dem Weg zu einem Einsatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben – und zwar deutlich. In einer Baustelle mit Tempo 30 sei er mit knapp 70 km/h unterwegs gewesen, also 39 km/h zu schnell. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Feuerwehrmann Widerspruch ein.

Weitere Konsequenz: Der Betroffene ist daraufhin nach 34 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgestiegen. Zudem schlossen sich einige Kameraden an und beendeten ebenfalls ihren Dienst. Der Bußgeldbescheid gegen den Feuerwehrmann wird nun am 9. Juni vor dem Amtsgericht Eilenburg verhandelt.

Grundsätzlich dürfen Feuerwehrleute bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn bestimmte Verkehrsregeln übertreten. Dabei dürfen sie jedoch die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.

Blitzer nehmen keine Rücksicht auf Rettungsfahrzeuge.
Blitzer nehmen keine Rücksicht auf Rettungsfahrzeuge.Carsten Rehde

Wie der MDR berichtet, gehen Kommunen und Landkreise in Sachsen sehr unterschiedlich mit solchen Fällen um. So stellen Plauen und Meißen die Verfahren in allen nachgewiesenen Einsatzfällen konsequent ein. Zwickau verlangt einen Nachweis der Einsatzfahrt, bei Sonderrechten gibt es dort kein Bußgeld.

In Dresden hingegen wird ein Verfahren nur eingestellt, wenn sowohl Blaulicht als auch Martinshorn eingeschaltet waren. Leipzig ahndet Verstöße bei Einsatzfahrten mit einem Verwarngeld von 25 Euro.

Die Feuerwehr in Taucha bei einem Einsatz nach einem Umfall auf der B87.
Die Feuerwehr in Taucha bei einem Einsatz nach einem Umfall auf der B87.Erik-Holm LanghofI/EHL Media/IMAGO

Und wie ist die Lage in Berlin? Auch hier gelten Ausnahmen, wie die Berliner Feuerwehr auf Anfrage mitteilt: „Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr verpflichtet, die geltenden Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzuhalten. Dies gilt auch für Einsatzfahrten.“

Berliner Feuerwehr kann von Verkehrs-Vorschriften abweichen

Weiter heißt es: „Im Rahmen dringend gebotener hoheitlicher Aufgaben, insbesondere zur Rettung von Menschenleben oder zur Abwehr erheblicher Gefahren, kann die Berliner Feuerwehr von den Vorschriften der StVO abweichen, sofern die Voraussetzungen für Sonder- und Wegerechte gemäß § 35 und § 38 StVO vorliegen.“

Dieser Paragraf erlaubt bestimmten Fahrzeugen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz), von den Verkehrsregeln abzuweichen, wenn dies dringend notwendig ist, etwa durch höheres Tempo oder das vorsichtige Überfahren roter Ampeln.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Darf dem Feuerwehrmann der Tempoverstoß in Rechnung gestellt werden? Bitte schreiben Sie uns:leser-bk@berlinerverlag.com