Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein früheres Urteil, wonach Schröder das Büro gestrichen werden durfte. Für eine solche Klage seien Verwaltungsgerichte nicht zuständig, erklärte es zur Begründung. Es handele es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, über die Verwaltungsgerichte nicht entscheiden dürften, erklärte der Vorsitzende Richter des 2. Senats. Ob Schröder ein Büro zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.
Gerhard Schröders Büro wurde 2022 aufgelöst
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages am 19. Mai 2022 beschlossen, das Bundestagsbüro von Altkanzler Schröder „ruhend“ zu stellen. Mit anderen Worten: Das Büro wurde aufgelöst, die Räume gingen an die SPD-Bundestagsfraktion zurück, die Mitarbeiter wurden abgezogen und im Bundeskanzleramt eingesetzt. Die Haushaltspolitiker der Ampelregierung begründeten die Entscheidung damit, dass Gerhard Schröder keine Verpflichtungen mehr wahrnehme, die sich aus seinem früheren Amt als Bundeskanzler ableiteten. Die vielfach kritisierte Haltung Schröders zum russischen Präsidenten Putin spielte für diesen Beschluss offiziell keine Rolle.
Warum bisherige Klagen von Gerhard Schröder scheiterten
Altkanzler Schröder klagte gegen die Entscheidung, bekam aber weder vor dem Berliner Verwaltungsgericht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg recht. Die Begründung der Richter: Ehemalige Bundeskanzler hätten keinen Rechtsanspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Auch dann nicht, wenn es langjährige Staatspraxis sei, Altkanzler mit Büroräumen auszustatten. Denn: Es werde in keinem Gesetz festgeschrieben, dass ein ehemaliger Bundeskanzler ein Büro zur Verfügung gestellt bekommen müsse. Allein der Bundestag entscheide, ob ein früherer Bundeskanzler noch öffentliche Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland wahrnehme und deshalb ein Büro benötige. Schröder dagegen beruft sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und auf entstandenes Gewohnheitsrecht.
