USA rufen Bürger zur Ausreise auf

Wie gefährlich wird Ägypten jetzt für deutsche Urlauber?

US-Warnung verunsichert Ägypten-Reisende. Welche Folgen das für deutsche Touristen hat und was Verbraucherzentralen jetzt raten.

Author - Sebastian Karkos
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Viele Deutsche haben schon ihre Flugreise nach Ägypten gebucht. Nun sind sie verunsichert.
Viele Deutsche haben schon ihre Flugreise nach Ägypten gebucht. Nun sind sie verunsichert.DPA/imago

Der Nahostkonflikt hält die Welt in Atem. Was tun, wenn man einen Urlaub in dieser Region gebucht hat? Viele Reisende sind derzeit verunsichert. Am Mittwoch hat das US-Außenministerium seine Bürger aufgerufen, nun auch Ägypten zu verlassen. Zudem wird vor Reisen nach Zypern gewarnt.

Für Ägypten gibt es nur eine Teilreisewarnung

Und Deutschland? Für Ägypten gibt es vom Auswärtigen Amt nach wie vor nur eine Teilreisewarnung. Diese gilt nicht für klassische Urlaubsdestinationen wie Hurghada, sondern für den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet. Der Urlaubsort Sharm el-Sheikh liegt im Süden der Sinai-Halbinsel. Dort wird zumindest von individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

Was ist mit der Türkei? Auch hier gilt lediglich eine Teilreisewarnung. Vermieden werden sollten Reisen ins unmittelbare Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und zum Irak.

Angesichts des Krieges der USA und Israels mit dem Iran sind viele Reisende derzeit verunsichert. Ende März beginnen bereits die Osterferien. Viele hatten schon Reisen nach Dubai gebucht. Was tun?

Der Flughafen von Antalya ist der Touristen-Anlaufpunkt der türkischen Riviera.
Der Flughafen von Antalya ist der Touristen-Anlaufpunkt der türkischen Riviera.Herbertz/imago

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin: Wer eine Reise in diese Region geplant hat oder bereits unterwegs ist, hat klare Rechte. Maßgeblich ist, ob „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Also Ereignisse, die weder Reisende noch Veranstalter kontrollieren können und die eine Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen etwa Kriege, flächendeckende politische Unruhen oder Naturkatastrophen. Einzelne Zwischenfälle oder lokal begrenzte Unruhen reichen hingegen nicht aus.

Ein kostenloser Rücktritt ist möglich

Für Pauschalurlauber gilt: Liegen solche außergewöhnlichen Umstände während der Reisezeit vor, ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Der Veranstalter muss den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen komplett erstatten. Frühzeitige Stornierungen aus bloßer Sorge sind jedoch nicht zulässig. Entscheidend ist die tatsächliche Lage vor Ort, nicht die persönliche Einschätzung. Auch Veranstalter können Reisen absagen, wenn sie diese nicht sicher durchführen können – auch dann gibt es das Geld vollständig zurück.

Eine Rauchwolke, verursacht durch einen iranischen Angriff, ist am Wochenende auf dem Flughafen Dubai zu sehen.
Eine Rauchwolke, verursacht durch einen iranischen Angriff, ist am Wochenende auf dem Flughafen Dubai zu sehen.Altaf Qadri/dpa

Kommt es erst während der Reise zu erheblichen Beeinträchtigungen, können Urlauber den Vertrag kündigen und die Heimreise antreten. Der Veranstalter organisiert dann die Rückbeförderung und trägt Mehrkosten. Wer bleibt, kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn Leistungen ausfallen oder nicht dem gebuchten Standard entsprechen – vorausgesetzt, der Mangel wird sofort gemeldet.

Viel hängt von der Kulanz des jeweiligen Landes ab

Müssen Reisende wegen blockierter Wege oder anderer Umstände länger im Urlaubsgebiet bleiben, trägt der Veranstalter die Kosten für bis zu drei Übernachtungen in einer vergleichbaren Unterkunft. Bei einzeln gebuchten Leistungen wie nur einem Flug oder einer Unterkunft gelten jeweils eigene Regeln. Oft hängt hier viel von Kulanz und dem Recht des jeweiligen Landes ab.

In jedem Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale: Kontakt mit dem Veranstalter aufnehmen, Alternativen prüfen – und alle Probleme schriftlich dokumentieren.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Haben Sie zufällig eine Reise in die Krisenregion gebucht?
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leser-bk@berlinerverlag.com