Bei vielen Krankenkassenkunden in Deutschland sind in den vergangenen Wochen die Briefe eingeflattert: Zum Jahreswechsel 2026 haben 42 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht – im Schnitt um 0,23 Prozentpunkte. Die Kassen begründen diesen Schritt mit einer Finanznot. Gleichzeitig wird jetzt bekannt, dass die Chefs von AOK und Co. trotzdem saftige Gehälter beziehen, sogar mit Extra-Boni. Wie kann das sein?
Die krassesten Gehaltserhöhungen der Kassen
Bei mehreren Krankenkassen gab es zuletzt deutliche Gehaltssteigerungen für Vorstände. Den größten Sprung verzeichnete laut Bild die neue Vorstandschefin der Bahn BKK, Christine Enenkel: Ihr Gehalt stieg von 178.750 auf 195.000 Euro, ergänzt um einen erstmals gezahlten Bonus von 44.688 Euro. Insgesamt also ein Plus von 60.938 Euro. Gleichzeitig hatte die Kasse im November 2024 ihren Zusatzbeitrag um 1,2 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent erhöht.

Auch bei der BKK Firmus legte der neue Vorstandschef Dirk Harrer deutlich zu und erhielt 31.424 Euro mehr als sein Vorgänger vor dessen Ruhestand Ende 2024. Die BIG Direkt Gesund zahlte ihrem Vorstandschef Peter Kaetsch zusätzlich 28.750 Euro und seinem Stellvertreter Markus Bäumer 24.050 Euro – obwohl der Zusatzbeitrag 2025 von 1,65 auf 3,39 Prozent kletterte.
Bei der AOK Baden-Württemberg erhöhte sich das Gehalt der Vorständin Gordana Marsic von 185.000 auf 206.000 Euro, ergänzt um einen erstmaligen Bonus von 6938 Euro, während der Zusatzbeitrag Anfang 2025 von 1,6 auf 2,6 Prozent anstieg. Und auch bei der Handelskrankenkasse gab es eine deutliche Anpassung: Der Vorstandschef Michael Lempe erhielt 21.419 Euro mehr und kommt nun auf 287.104 Euro Gehalt, während Versicherte seit 2025 einen höheren Zusatzbeitrag von 1,3 auf 2,5 Prozent tragen müssen.
Saftige Bonuszahlungen für diese Chefs
Obwohl die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen weitgehend identisch und gesetzlich festgelegt sind, zahlten zahlreiche Kassen ihren Vorständen dennoch hohe Bonusbeträge aus. Besonders deutlich zeigte sich das bei der AOK Niedersachsen, deren drei Vorstände neben dem Grundgehalt Bonuszahlungen zwischen 38.381 und 62.576 Euro erhielten. Und das, obwohl die Kasse Anfang 2025 den Zusatzbeitrag von 1,5 auf 2,7 Prozent anhob.

Auch andere Kassen griffen tief in die Tasche: Die AOK Hessen überwies ihren drei Vorständen zusammen 159.767 Euro an Bonuszahlungen, während der Zusatzbeitrag zeitgleich von 1,6 auf 2,49 Prozent stieg. Bei der AOK Plus in Sachsen und Thüringen erhielten die Vorstände 52.920 beziehungsweise 51.912 Euro zusätzlich, der Zusatzbeitrag war 2025 deutlich von 1,8 auf 3,1 Prozent erhöht worden. Und selbst die Siemens BKK zahlte ihrem Vorstandschef einen Bonus von 47.880 Euro aus. Nach einem Anstieg des Zusatzbeitrags von 1,7 auf 2,9 Prozent.
Wie wirken sich steigende Gehälter der Kassenchefs auf die Beitragserhöhungen aus?
Steigende Vorstandsgehälter sind nicht der zentrale oder unmittelbare Grund für Beitragserhöhungen, aber sie verstärken die finanzielle Belastung der Krankenkassen und damit indirekt auch den Druck auf Beiträge.
Andere Faktoren jedoch haben einen viel größeren Einfluss auf die Krankenkassenbeiträge: Vor allem Krankenhauskosten, Arzneimittelausgaben und allgemeine medizinische Leistungen führen zu hohen Defiziten. Immer mehr Versicherte gehen zudem in Rente und zahlen weniger ein, während die Ausgaben pro Kopf steigen.

Viele Kassen sind finanziell am Limit. Allein 2024 lag das Defizit bei rund sechs Milliarden Euro. Das passiert, weil die medizinischen Kosten schneller wachsen als die Einnahmen.
Gesetzliche Vorgaben für Vorstandsgehälter in gesetzlichen Krankenkassen
Die Gehälter und Bonuszahlungen der Vorstände gesetzlicher Krankenkassen unterliegen übrigens strengen Regeln: Sie müssen jährlich zum 1. März vollständig veröffentlicht werden, einschließlich Fixgehalt, Boni, Dienstwagen und Altersversorgung, wie es das Sozialgesetzbuch vorsieht.
Zudem dürfen Vorstandsdienstverträge nur mit Zustimmung des Bundesamts für Soziale Sicherung abgeschlossen werden, das auch sogenannte Trendlinien als Maßstab für angemessene Vergütung festlegt und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft.
Seit 2013 gilt außerdem ein Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörden, die insbesondere die Verhältnismäßigkeit von Gehalt und Boni prüfen. Wichtig ist: Einige Betriebskrankenkassen sind von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen, wenn ihre Vorstandsgehälter nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden.


