Der Weihnachtsfrieden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn endet am Sonntag! Prompt kündigt die GDL einen neuen dreitägigen Streik an. Die Bahn will dagegen klagen.
Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) plant nach Berichten von t-online und Bild.de einen erneuten Warnstreik im Personenverkehr von Mittwochfrüh bis Freitagabend.
„Die GDL-Mitglieder bei der Deutschen Bahn AG, Transdev und City Bahn Chemnitz werden aufgerufen, vom 10. Januar um 2 Uhr, bis zum 12. Januar um 18 Uhr ihre Arbeit niederzulegen“, teilte die GDL am Sonntagabend mit.
Die Arbeitsniederlegung bei der DB Cargo beginne bereits am Dienstagabend um 18 Uhr, so die GDL. Der Bahn-Konzern habe den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken, hieß es von der GDL. Die Bahn hatte am Freitag ein neues Angebot vorgelegt und erklärt, Streiks damit verhindern zu wollen. Das hat offensichtlich nicht funktioniert.
Bahn will gegen geplanten Streik der GDL vor Gericht ziehen
Die Bahn will jetzt gegen den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor Gericht ziehen. Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung werde die Bahn beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main einreichen, teilte das Unternehmen Sonntagabend mit. „Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig“, erklärte Personalvorstand Martin Seiler laut einer Mitteilung.
Die Bahn forderte die GDL auf, den Streik abzusagen und stattdessen den vom Unternehmen vorgeschlagenen Verhandlungstermin am Mittwoch wahrzunehmen. „Lösungen kann es nur am Verhandlungstisch geben“, sagte Seiler.
Der geplante Bahnstreik trifft mit der Aktionswoche der Landwirte zusammen, die ab Montag mit ihren Traktoren deutschlandweit den Verkehr behindern wollen. Der Bauernverband und die GDL haben aber keine Zusammenarbeit erklärt.
Bei den beiden GDL-Warnstreiks 2023 musste die Bahn jeweils 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr.
Einschränkungen wegen des Streiks bei der Berliner S-Bahn erwartet
Wegen des bevorstehenden GDL-Streiks muss sich Berlin auf Einschränkungen bei der S-Bahn einstellen. Während des Streiks von 2.00 Uhr am Mittwochmorgen bis 18.00 Uhr am Freitagabend werden „massive Beeinträchtigungen des S-Bahn-, Regional- und Fernverkehrs der DB“ erwartet, teilte die Berliner S-Bahn am Sonntagabend bei X mit. Die Berliner S-Bahn gehört zur Deutschen Bahn, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind von dem Warnstreik nicht betroffen.
Normaler Bahnverkehr am Montag und Dienstag
Zumindest am Montag und Dienstag dürfte der Zugverkehr in Deutschland aber noch wie gewohnt rollen. Eine wichtige Tagung des Deutschen Beamtenbunds (DBB), in dem die GDL Mitglied ist, soll laut DBB-Chef Ulrich Silberbach nicht von Arbeitskämpfen bei der Bahn gefährdet werden.
Die Bahn hatte zuletzt ihr bisheriges Angebot am Freitag noch einmal erweitert. Dabei griff sie erstmals eine von der GDL geforderte Arbeitszeitreduzierung auf. Von dem ebenfalls geforderten vollen Lohnausgleich will Konzern-Personalvorstand Martin Seiler aber weiterhin nichts wissen.

GDL fordert Kürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich
Kernforderung der GDL ist eine Absenkung der Arbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden ohne Lohneinbußen. Mit zwei kleineren Bahnunternehmen, Netinera und Go Ahead, hat die GDL eine solche Vereinbarung bereits getroffen. Sie will nach Worten von Gewerkschaftschef Claus Weselsky diese Ergebnisse als Muster in der gesamten Branche durchsetzen.
Die Bahn hatte am vergangenen Freitag vorgeschlagen, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Bisher können sich Beschäftigte entscheiden, ob sie etwa mehr Geld, mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeitstage haben wollen. Sie könnten etwa von 39 auf 37 Wochenstunden verringern, bekämen dafür aber 5,7 Prozent weniger Lohn. Die Bahn bietet nun an, die Wochenarbeitszeit in diesem Modus bis zu 35 Stunden reduzieren zu können. Wer möchte, könnte zudem für etwas mehr Geld auch bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Wer sich für kürzere Arbeitszeiten entscheide, müsse dafür aber Abstriche bei einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung machen, betonte Seiler. Den von der GDL geforderten vollen Lohnausgleich lehnt der Konzern damit weiterhin ab. ■