Im Zwangsversteigerungsprozess gegen Arafat Abou-Chaker (50) ist das Urteil gefallen – und für Bushido (47) ist es der nächste Millionen-Erfolg: Wie die Bild berichtet, hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel am Dienstag zugunsten des Rappers entschieden.
Bushido klagt 3,68 Millionen Euro ein
Es geht um 3,68 Millionen Euro. Das ist genau der Anteil, der Bushido aus der Zwangsversteigerung der gemeinsamen Villen zustand. Dieses Geld war bei Gericht hinterlegt worden, weil es Streit um die Auszahlung gab. Bushido hatte auf die Freigabe geklagt.
Es geht um zwei Villen und ein Grundstück
Bereits vor vier Jahren hatte das Landgericht dem Musiker recht gegeben, Arafat legte Berufung ein. Jetzt die Gewissheit: Das Oberlandesgericht bestätigt das Urteil des Landgerichts.
Worum ging es konkret? Im Mittelpunkt stehen zwei Villen und die Grundstücke am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow bei Berlin, die zuvor Rapper Bushido und Arafat Abou-Chaker gehörten. Die Objekte mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren 2022 beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro an Ahmed Abou-Chaker, Sohn von Abou-Chaker, versteigert worden.

Bushido und Abou-Chaker waren Freunde und Geschäftspartner
Um die Eigentümergesellschaft aufzuheben, beantragte Bushido damals die Zwangsversteigerung. Dass ausgerechnet ein Familienangehöriger den Zuschlag bekam, sorgte schon damals für Diskussionen. In Berichten wurde zudem darauf hingewiesen, dass das Mindestgebot den damaligen Verkehrswert deutlich unterschritten habe.
Und das Urteil passt in eine ganze Serie von Gerichtskapiteln, die die einstigen Vertrauten seit Jahren beschäftigt. Nicht der erste Sieg gegen seinen ehemaligen Freund und Geschäftspartner. Erst im Januar konnte der Rapper einen Sieg gegen Abou-Chaker erwirken. Das Kammergericht Berlin hatte Arafats Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin II zurückgewiesen.
Absprachen waren sittenwidrig und unwirksam
Damit bleibt die Verurteilung bestehen: Abou-Chaker muss rund 1,78 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido zahlen. Kernfrage des Verfahrens war, ob Bushido und Arafat Abou-Chaker tatsächlich ein rechtlicher Managementvertrag verband oder ob ihre Vereinbarungen sittenwidrig waren.
Das Landgericht Berlin II hatte bereits entschieden, dass die Absprachen sittenwidrig und damit unwirksam waren. Das Kammergericht Berlin bestätigte dies. Es lag ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung vor, zudem waren künstlerische und wirtschaftliche Freiheiten von Bushido stark eingeschränkt. Deshalb muss Abou-Chaker die geforderte Zahlung leisten.
Abou-Chaker aus Immobiliengeschäft ausgeschlossen
Schon 2024 hatte das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel in einem separaten Zivilverfahren entschieden, dass Abou-Chaker aus einem gemeinsamen Immobiliengeschäft (80 Wohnungen in Rüdersdorf) ausgeschlossen werden soll – gegen eine Abfindung von etwa einer Million Euro.




