Sieg für Bushido. Der Sänger erhält knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen von seinem Ex-Manager. Damit endete ein jahrelanger Gerichtsstreit.
Er hätte nicht zahlen müssen
Das Kammergericht Berlin hat eine Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2023 zurückgewiesen und damit dessen Entscheidung bestätigt.
Der 49-Jährige muss zahlen, weil es aus Sicht des Gerichts keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben hat. Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner, der als Berliner Clan-Chef gilt, die Summe nicht zahlen müssen.
Abou-Chaker muss die Kosten des Prozesses tragen
Nach dem Gerichtsbeschluss muss Abou-Chaker die Kosten des Prozesses zahlen. Der 2. Zivilsenat hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über drei Millionen Euro festgesetzt, wie ein Sprecher sagte. Damit dürften deutlich über 200.000 Euro zusätzlich anfallen.

Kernfrage des komplexen Verfahrens war, ob Abou-Chaker Geschäftspartner von Bushido war oder Manager. Das Landgericht Berlin entschied im September 2023, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Darum muss Abou-Chaker zahlen, wie nun die nächsthöhere Instanz entschied. Losgetreten hatte das Verfahren der einstige Weggefährte selbst: Er forderte von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, Einnahmen aus der erfolgreichen gemeinsamen Zeit.
Der Rapper wehrte sich mit einer sogenannten Wiederklage gegen die Millionen-Forderung – erfolgreich. Bereits im April 2023 kam es zu einem sogenannten Versäumnisurteil. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht zum Termin erscheint oder keinen Antrag stellt. Letzteres war der Grund für das Versäumnisurteil.





