Schäden durch Bollerwagen

Wer zahlt eigentlich, wenn am Vatertag in Berlin etwas passiert?

Christi Himmelfahrt verwandelt sich wieder in eine rollende Feier mit Bollerwagen und Bier. Achtung: Wer zu tief ins Glas schaut, riskiert mehr als nur einen Brummschädel.

Author - Berliner KURIER
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Vatertag mit Bollerwagen und viel Alkohol. Bei Schäden kann es heikel werden.
Vatertag mit Bollerwagen und viel Alkohol. Bei Schäden kann es heikel werden.Dts Nachrichtenagentur/imago

Vatertag, in Berlin auch gern Herrentag genannt: Wie jedes Jahr lockt er an Christi Himmelfahrt wieder unzählige Männergruppen ins Freie. Mit gut gefüllten Bollerwagen, klappernden Bierflaschen und brutzelnden Grills machen sie sich auf den Weg durch Parks, Straßen und Ausflugsziele der Hauptstadt. Die Stimmung ist ausgelassen, der Alkohol fließt reichlich – und die gute Laune lässt viele schnell die Promillegrenze überschreiten.

Bei aller Feierfreude bleibt natürlich ein klitzekleines Risiko: Denn was passiert eigentloich, wenn es während des Vatertagsausflugs zu einem Missgeschick kommt? Wenn ein Bollerwagen plötzlich ins Rollen gerät und den Lack eines parkenden Autos zerkratzt? Wenn ein E-Bike umgestoßen wird oder ein Betrunkener versehentlich den Fernseher im Wohnzimmer eines Freundes zum Einsturz bringt?

In solchen Momenten wird oft die Frage nach der Haftung gestellt – und nicht selten rückt die private Haftpflichtversicherung in den Fokus. Denn grundsätzlich schützt sie auch dann, wenn ein Schaden unter Alkoholeinfluss passiert. Dieser Schutz ist allerdings nicht grenzenlos.

Die entscheidende Grenze verläuft dort, wo grobe Fahrlässigkeit beginnt. Wer im betrunkenen Zustand leichtsinnig handelt, sich bewusst in gefährliche Situationen begibt oder Risiken billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass die Versicherung Leistungen kürzt – oder im schlimmsten Fall gar nicht zahlt.

Alkohol und Versicherung am Vatertag: Ein riskantes Zusammenspiel

Rechtlich ist das durch Paragraf 81 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Je nach Schwere des Verschuldens kann es also sein, dass Betroffene am Ende selbst für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

Ein Pferde-Planwagen mit Männern an Bord ist an Christi Himmelfahrt unterwegs. Wer hierbei verunglückt, sollte durch den Veranstalter versichert sein.
Ein Pferde-Planwagen mit Männern an Bord ist an Christi Himmelfahrt unterwegs. Wer hierbei verunglückt, sollte durch den Veranstalter versichert sein.Paul Zinken/dpa

Das bedeutet: Wer aus Übermut oder durch Ignoranz mutwillig etwas beschädigt oder andere gefährdet, verliert womöglich den Schutz der eigenen Police. Die Haftpflicht springt dann nicht mehr ein – auch nicht teilweise. Solche Situationen können schnell teuer werden, insbesondere bei Personenschäden oder Beschädigungen wertvoller Gegenstände.

Richtiges Verhalten im Schadensfall am Vatertag

Kommt es zu einem Schaden, ist besonnenes Handeln gefragt. Der Vorfall sollte so genau wie möglich dokumentiert werden – idealerweise mit Fotos, Zeugen und einer schriftlichen Schilderung des Hergangs. Wichtig ist zudem, keine vorschnellen Schuldeingeständnisse zu machen, vor allem nicht unter Alkoholeinfluss. Wer eine Haftpflichtversicherung besitzt, sollte den Schaden schnellstmöglich melden, um keine Fristen zu verpassen.

Ein kühler Kopf kann im entscheidenden Moment vor größerem Ärger bewahren. Vorsicht und Rücksichtnahme sind deshalb gerade an einem trinkfreudigen Feiertag wie dem Vatertag die besten Begleiter. Wer seine Grenzen kennt, den Überblick behält und auf unnötige Risiken verzichtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Eine Haftpflichtversicherung ist im Alltag oft unsichtbar – doch wenn der Ernstfall eintritt, kann sie finanziell entlasten. Allerdings gilt auch hier: Kurzentschlossene haben oft das Nachsehen. Viele Policen treten nicht sofort in Kraft, sondern erst nach Ablauf einer Wartezeit, die häufig drei Monate beträgt. Wer also am Vorabend des Vatertags noch schnell eine Versicherung abgeschlossen hat, wird im Falle eines Schadens höchstwahrscheinlich leer ausgehen.