Dieser Fall sorgte für Aufsehen! Im Januar 2024 rettete die Polizei sechs extra klein gezüchtete Yorkshire-Terrier – sogenannte Teacup-Hunde –, die zuvor in einem Bordell in Spandau untergebracht waren. Sie wurden für 750 Euro pro Welpe angeboten. Mit Hilfe von Tierschützer Stefan Klippstein (42) wurden damals ein 30-jähriger Mann und eine 47-jährige Frau festgenommen.
Täter hat bis heute nicht die Tierheim-Kosten bezahlt
Dem Haupttäter wurden später in diesem Zusammenhang die dem Land Berlin entstandenen Kosten (Transport, Unterbringung) in Höhe von rund 3.300 Euro in Rechnung gestellt. Wie das Bezirksamt Lichtenberg mitteilt, hat der Beschuldigte bis heute nicht gezahlt.
Das Verfahren gegen beide wurde gegen Zahlung eines Geldbetrags (8000 Euro für den Beschuldigten, 1000 Euro für die Beschuldigte) an eine Tierschutzorganisation (Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.) eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigt.
Für Tierschützer Klippstein ist das Ende dieses Falles unverständlich: „Das ist eine Farce, dass ein derart aufwendiges Ermittlungsverfahren mit so vielen Opfern am Ende mit einer lächerlichen Geldzahlung erledigt wird. 9000 Euro – das ist der Wochenumsatz im illegalen Welpenhandel. Das hat keinerlei abschreckende Wirkung.“
Der Tierretter: „Das Verfahren wurde eingestellt, ohne dass jemals festgestellt wurde, dass hier Straftaten begangen wurden. Die Täter konnten sich schlicht freikaufen.“

Berlin gilt seit Jahren als Hotspot für den illegalen Welpenhandel. Nicht zuletzt aufgrund der Nähe zu Osteuropa. Dort kommen die Hunde zur Welt, werden aber viel zu jung von ihren Müttern getrennt, nicht geimpft und entwurmt und nach Deutschland transportiert. Über das Internet werden dann Käufer gesucht – und gefunden. Für die illegalen Händler kann Welpenhandel ein gutes Geschäft sein. Wer erwischt wird, kommt trotzdem relativ glimpflich davon.
Tierschützer fordert Haftstrafen für illegale Händler
Klippstein fordert deswegen: „Wer Hundewelpen wissentlich zu Tode schleust, nur um ein paar hundert Euro Gewinn zu machen, muss in Deutschland mit einer Haftstrafe rechnen – nicht mit einem Deal. Bei gewerbsmäßigem Betrug und massiven Verstößen gegen das Tierschutzgesetz hätte hier mindestens eine Bewährungsstrafe, wenn nicht eine Haftstrafe, im Raum stehen müssen.“
Klippstein deutlich: „Solche Täter verstehen nur eines: Konsequenzen. Geldstrafen sind einkalkuliert und Teil des Geschäftsmodells.“



